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Inhaltsangabe:Einleitung: Shell U.K. erklärt am 20. Juni 1995 um 17:00 Uhr auf die Versenkung der Brent Spar zu verzichten. Dieses hat das Ende eines denkwürdigen Dokuments für den Einfluss von externen Stakeholdern dargestellt. Dabei wurde das Unternehmen durch weltweite Proteste gezwungen die Entsorgung an Land vorzunehmen, und das obwohl die britische Regierung dem Atlantik-Entsorgungsplan bereits schriftlich genehmigt hatte. Dieses geschah einem Unternehmen, das zu der Zeit in vielen US-Managementmagazinen als das best-gemanagte überhaupt galt und zweifelsohne über Markteinfluss und eine…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Shell U.K. erklärt am 20. Juni 1995 um 17:00 Uhr auf die Versenkung der Brent Spar zu verzichten. Dieses hat das Ende eines denkwürdigen Dokuments für den Einfluss von externen Stakeholdern dargestellt. Dabei wurde das Unternehmen durch weltweite Proteste gezwungen die Entsorgung an Land vorzunehmen, und das obwohl die britische Regierung dem Atlantik-Entsorgungsplan bereits schriftlich genehmigt hatte. Dieses geschah einem Unternehmen, das zu der Zeit in vielen US-Managementmagazinen als das best-gemanagte überhaupt galt und zweifelsohne über Markteinfluss und eine ausgezeichnete Unternehmensführung verfügte. Der Vorfall zeigt jedoch die Anfälligkeit, selbst eines Marktführers wie Shell, im Umgang mit Stakeholdern auf. So wurde es versäumt mit der Umweltschutzorganisation Greenpeace, welche schon lange die Landentsorgung forderte, in einen Dialog zu treten, woraufhin diese schließlich die Thematik an die Öffentlichkeit gebracht hat. Im Folgenden wird der oben genannte Fall kurz beschrieben, da er im Laufe der Arbeit immer wieder als Fallbeispiel herangezogen werden wird. Der Mineralölkonzern Royal Dutch/Shell7 wurde im Sommer 1995 bei der Entsorgungsfrage einer ausgedienten Ölverladeplattform, der Brent Spar, in einen intensiven Disput mit GP verstrickt. Shell beauftragte, um die in Europa erstmalig durchzuführende Entsorgung zu klären, ein britisches Beratungsunternehmen, welches verschiedene Varianten auf ihre praktische Realisierbarkeit, der Umweltverträglichkeit, der Kostenintensivität sowie der politischen Genehmigungsfähigkeit prüfte. Dabei favorisieren die Umweltschutzorganisationen unter den Alternativen vor allem die Methode ¿Disposal to shore¿, während die marktführenden Mineralölkonzerne die Variante ¿Dumping at sea¿ vorgezogen haben, welche auch der Bericht aufgrund der geringeren Gefahren von Arbeits- und Ökologie-Unfällen voranstellte. Zudem wurden die Kosten für die ¿dumping at sea¿-Methode weitaus günstiger beurteilt. Die Muttergesellschaft Shell U.K. segnete den Plan ab und selbiger wurde beim zuständigen britischen Ministerium eingereicht und am 16.02.1995 vom Energieminister genehmigt. Zusätzlich wurde allen Anrainerstaaten der Nordsee eine 60-tägige Einspruchsfrist gewährt, welche alle Adressaten verstreichen liessen. Parallel zu den Plänen Shells hat GP Überlegungen darüber angestellt, wie die anonyme Verschmutzung der Nordsee und die abstrakten Inhalte ihrer Nordsee-Kampagnen der Öffentlichkeit [...]

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