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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2-, Freie Universität Berlin (Friedrich Meinecke Institut), Veranstaltung: Die frühmittelalterliche Grundherrschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Das 12., bzw. 13. Jahrhundert stellte in großen Teilen des deutschen Reiches die Blütezeit des Ministerialenstandes dar. Zahlreiche der bedeutenden Ministerialengeschlechtern gewannen derart an politischer, militärischer oder verwaltungstechnischer Bedeutung, dass sich aus ihnen im Laufe der Zeit der Stand des niederen Adels entwickelte.…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2-, Freie Universität Berlin (Friedrich Meinecke Institut), Veranstaltung: Die frühmittelalterliche Grundherrschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Das 12., bzw. 13. Jahrhundert stellte in großen Teilen des deutschen Reiches die Blütezeit des Ministerialenstandes dar. Zahlreiche der bedeutenden Ministerialengeschlechtern gewannen derart an politischer, militärischer oder verwaltungstechnischer Bedeutung, dass sich aus ihnen im Laufe der Zeit der Stand des niederen Adels entwickelte. Diese Arbeit soll die genauen Gründe des Aufstiegs der Ministerialen näher beleuchten. Hierbei sollen die Entwicklung der Rechte der Ministerialen ebenso wie die entscheidenden Faktoren des Aufstiegs dargestellt und untersucht werden. Ebenso soll die Frage behandelt werden, ob einer dieser Faktoren als der herausragende identifiziert werden kann. Bei dieser Fragestellung ergeben sich jedoch zwei hauptsächliche Schwierigkeiten. Zunächst sei der Aspekt der regionalen Unterschiede hinsichtlich des Aufstrebens der Dienstmannen genannt. Die Tatsache, dass jeder einzelne Dienstherr im Reich das Recht hatte, sein Dienstmannenrecht selbst zu bestimmen, erschwert natürlich die Vergleichbarkeit der Vorgänge in einem überregionalen Rahmen. Auf die Mannigfaltigkeit der Rechte weist schon Eike von Repgow im Sachsenspiegel hin: "Nu ne latet uch nicht wunderen, dat dit buk so luttel seget denstlude rechte; went it is so manichvolt, dat is neman to ende komen ne kann." Hinzu kommen zeitliche Unterschiede in der Entwicklung des Status der Ministerialen, die sich zum Teil natürlich aus den regional differierenden Dienstmannenrechten erklären lassen. Es ist deswegen von besonderer Wichtigkeit, das Ziel dieser Arbeit klar zu formulieren. Diese Arbeit soll sich lediglich auf die thematische Herausarbeitung der Faktoren für den Aufstieg der Ministerialen beschränken. Der Aspekt der zeitlichen Einordnung der Vorgänge und Änderungen, die zum Emporsteigen des Standes der Ministerialen beigetragen haben, wird also hier weitgehend vernachlässigt. Vielmehr sollen die Gründe für den Aufstieg unabhängig von der zeitlichen Einbettung herausgearbeitet werden. Da die Faktoren überregional durchaus ähnlich waren, sich aber lediglich zu unterschiedlichen Zeitpunkten ereigneten, erscheint mir diese Vorgehensweise legitim.

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