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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,7, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Videoüberwachung findet zunehmend Anwendung bei privaten Unternehmen und Privatpersonen. Der Einsatz von Videotechnik beschränkt sich jedoch nicht nur auf deren Nutzung als Sicherheitstechnik. Sie findet auch Einsatz zur Belustigung, zum Zweck der Werbung, im Bereich der Bildung oder bei der Kommunikation. Angesichts der leistungsfähiger werdender Systeme und sinkender Preise nimmt die Versuchung, derartiger Systeme einzusetzen,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,7, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Videoüberwachung findet zunehmend Anwendung bei privaten Unternehmen und Privatpersonen. Der Einsatz von Videotechnik beschränkt sich jedoch nicht nur auf deren Nutzung als Sicherheitstechnik. Sie findet auch Einsatz zur Belustigung, zum Zweck der Werbung, im Bereich der Bildung oder bei der Kommunikation. Angesichts der leistungsfähiger werdender Systeme und sinkender Preise nimmt die Versuchung, derartiger Systeme einzusetzen, weiter zu. Videoüberwachung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Personen ein, deren Bilder erhoben, aufgezeichnet, übertragen und ausgewertet werden. Daher stellt sich die Frage: Worauf muss ein privates Unternehmen oder eine Privatperson datenschutzrechtlich achten? Bis zum 23. Mai 2001 gab es keine modernen gesetzlichen Regelungen zur Videoüberwachung im privaten Bereich. Nach einigem Zögern wurde schließlich der § 6b in den Entwurf der BDSG-Novelle aufgenommen. Diese trat am 23. Mai 2001 mit den sonstigen Normen zur Anpassung an das europäische Recht und an die technische Entwicklung in Kraft.