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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,7, Universität Erfurt, Veranstaltung: Moderne Staatlichkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit soll sich mit der Untersuchung des Verhältnisses von Richter- und Gewohnheitsrecht befassen. Beiden Begriffen begegnet man in der Literatur immer wieder. Eine einheitliche Definition lässt sich jedoch nur beim Gewohnheitsrecht ausmachen. Ein Versuch das Richterrecht genau zu erfassen gestaltet sich hingegen als schwierig. Dennoch soll auf den nächsten Seiten eine…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,7, Universität Erfurt, Veranstaltung: Moderne Staatlichkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit soll sich mit der Untersuchung des Verhältnisses von Richter- und Gewohnheitsrecht befassen. Beiden Begriffen begegnet man in der Literatur immer wieder. Eine einheitliche Definition lässt sich jedoch nur beim Gewohnheitsrecht ausmachen. Ein Versuch das Richterrecht genau zu erfassen gestaltet sich hingegen als schwierig. Dennoch soll auf den nächsten Seiten eine Arbeitsdefinition beider Begriffe geschaffen werden. Auf diese Grundlage aufbauend soll im Anschluss auf das Verhältnis der beiden Termini eingegangen werden. Einleitend lässt sich sagen, dass das Verhältnis von Richter- und Gewohnheitsrecht sehr umstritten ist. So wird dem Richterrecht zum Teil die gleiche Qualität wie dem des Gewohnheitsrechts, also der einer Rechtsquelle zugesprochen. Einer anderen Auffassung nach ist das Richterrecht jedoch eine eigenständige Kategorie ohne Rechtsquellenqualität. Beide Ansichten haben allerdings zum Ausgangspunkt, dass das Richterrecht aus einer Situation heraus handelt, die entweder keine gesetzliche Regelung erfahren hat oder sich unzureichend an bereits bestehenden Normen orientiert, die dem Einzelfall nicht mehr genügen. Gleichwohl ein Vergleich von Richter- und Gewohnheitsrecht sich nicht als einfach gestaltet, soll durch diese Arbeit eine ausdifferenzierte Betrachtung beider Begriffe ermöglicht werden, um anschließend eventuelle Zusammenhänge aufzuzeigen.

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