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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1,3, Universität zu Köln (Institut für Medienkultur und Theater), Veranstaltung: Modul: Techné; Seminar: Remakes - Technische und gesellschaftliche Transformationsprozesse in deutscher und amerikanischer Filmgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit wird die Entwicklung des Lichtspielgewerbes in Deutschland in den ersten 25 Jahren des 19. Jahrhunderts beleuchtet. In dieser Zeit erlebte das Lichtspielgewerbe einen rapiden Anstieg, von nur einem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1,3, Universität zu Köln (Institut für Medienkultur und Theater), Veranstaltung: Modul: Techné; Seminar: Remakes - Technische und gesellschaftliche Transformationsprozesse in deutscher und amerikanischer Filmgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit wird die Entwicklung des Lichtspielgewerbes in Deutschland in den ersten 25 Jahren des 19. Jahrhunderts beleuchtet. In dieser Zeit erlebte das Lichtspielgewerbe einen rapiden Anstieg, von nur einem Lichtspielhaus in Hamburg und einem in Würzburg im Jahr 1900 auf etwa 4000 Lichtspielhäuser im gesamten Reich im Jahr 1924. Dieser Aufstieg des Lichtspielgewerbes führte zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulierung, da es keine einheitlichen Gesetze bezüglich des Filminhalts gab. Im Jahr 1920 wurde das Lichtspielgesetz erlassen, um staatliche Kontrolle über die Filminhalte zu etablieren. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde das Lichtspielgesetz von 1920 überarbeitet. Das neue Lichtspielgesetz von 1934 verfolgte das Ziel, den Film als Kultur- und Propagandainstrument des Nationalsozialismus nutzbar zu machen. Die vorliegende Abschlussarbeit zu gesellschaftlichen und technischen Transformationsprozessen in deutscher und amerikanischer Filmgeschichte befasst sich mit dieser nationalsozialistischen Filmpolitik, bezogen auf die Änderungen des Reichlichtspielgesetzes von 1920 zu 1934.

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