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Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges wandelte sich der Landsknecht des 16. in den Söldner des 17. Jahrhunderts. Nach dieser sehr langen, militärischen Konfrontation vollzog sich ein einschneidender Wandel im europäischen Heerwesen. Die Großmächte jener Zeit gingen von der Söldnerwerbung im Kriegsfall zur Haltung stehender Heere über, was im Falle Brandenburgs durch Kurfürst Friedrich Wilhelm etabliert wurde. 1733 legalisierte…mehr

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Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges wandelte sich der Landsknecht des 16. in den Söldner des 17. Jahrhunderts. Nach dieser sehr langen, militärischen Konfrontation vollzog sich ein einschneidender Wandel im europäischen Heerwesen. Die Großmächte jener Zeit gingen von der Söldnerwerbung im Kriegsfall zur Haltung stehender Heere über, was im Falle Brandenburgs durch Kurfürst Friedrich Wilhelm etabliert wurde. 1733 legalisierte Friedrich Wilhelm I. mit dem Kantonsreglement offiziell die bereits bestehende Praxis der Rekrutierung von Kantonisten und sanktionierte damit ein bis dato völlig neuartiges System zur Rekrutengestellung. Diese Wandlung im Militärwesen leistete eine solide Rekrutierungsgrundlage und ermöglichte die Aufstellung großer Heereskontingente, womit sich auch ein bedeutender gesellschaftlicher Wandel in den Preußischen Landen vollzog. In der folgenden Arbeit soll die Frage nach den Gemeinsamkeiten und Unterschieden des Söldnerwesens des 17. Jahrhunderts und der Heeresverfassung zur Zeit des "Solda-tenkönigs" erörtert werden, die eine Vorstufe der allgemeinen Wehrpflicht darstellte. Besonderes Interesse sei hierbei auf Themenfelder wie das soziale Milieu und die Mobi-lität, das Sozialprestige, die Rolle des Offizierskorps und der Umfang der Dienstzeit, die Funktion des Adels in der Armee, die Bindung an den Dienstherrn, die Rekrutierungsform und die Finanzierung des Heeres gelegt.

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