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Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,7, Universität Potsdam (Unternehmens- und Steuerrecht), Veranstaltung: Steuerstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit wurde das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 S. 3 AO untersucht. Es ist Teil des Deliktes der Steuerhinterziehung. Das Kompensationsverbot bezweckt steuermindernde Tatsachen, welche nach dem Bekanntwerden der Steuerhinterziehung geltend gemacht werden, für die strafrechtliche Beurteilung außen vor zu lassen.

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,7, Universität Potsdam (Unternehmens- und Steuerrecht), Veranstaltung: Steuerstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit wurde das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 S. 3 AO untersucht. Es ist Teil des Deliktes der Steuerhinterziehung. Das Kompensationsverbot bezweckt steuermindernde Tatsachen, welche nach dem Bekanntwerden der Steuerhinterziehung geltend gemacht werden, für die strafrechtliche Beurteilung außen vor zu lassen.