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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte (gut), Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar zum Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Beim VVaG soll durch Zusammenfassung der Kräfte einer Großzahl von Risikoträgern die Deckung von Einzelrisiken durch die Gemeinschaft übernommen werden. 2. Der VVaG ist geprägt vom Grundsatz auf Gegenseitigkeit, d.h. jedes Mitglied ist zugleich Versicherer und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte (gut), Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar zum Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Beim VVaG soll durch Zusammenfassung der Kräfte einer Großzahl von Risikoträgern die Deckung von Einzelrisiken durch die Gemeinschaft übernommen werden. 2. Der VVaG ist geprägt vom Grundsatz auf Gegenseitigkeit, d.h. jedes Mitglied ist zugleich Versicherer und Versicherungsnehmer. 3. Der VVaG tritt als kleiner und großer VVaG auf. Der große VVaG ist der gesetzliche Regelfall. Der kleine VVaG hat wirtschaftlich kaum Bedeutung. 4. Der große VVaG ist das „Gegenstück“ zur Versicherungs-AG, die nach dem Erwerbsprinzip ausgerichtet ist. Die Unterschiede sind aber hauptsächlich theoretischer Art. In der Praxis hat sich infolge des Wettbewerbs eine Angleichung beider Rechtsformen vollzogen. Trotzdem sind beide Rechtsformen wegen der wünschenswerten Konkurrenzsituation zu erhalten.