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Masterarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: passed, University of Wales, Newport, (Allfinanzakademie), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gewährung eines Darlehens durch den Gesellschaft einer GmbH bzw. GmbH & Co. KG an die eigene Gesellschaft ist eine gängiges Finanzierungsinstrument. Es ist ein rechtlich zulässiges Mittel, einer Gesellschaft mit geringem formalem Aufwand, Liquidität zuzuführen und sie wieder abzuziehen. Das in Deutschland für Kapitalgesellschaften noch immer bestehende…mehr

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Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: passed, University of Wales, Newport, (Allfinanzakademie), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gewährung eines Darlehens durch den Gesellschaft einer GmbH bzw. GmbH & Co. KG an die eigene Gesellschaft ist eine gängiges Finanzierungsinstrument. Es ist ein rechtlich zulässiges Mittel, einer Gesellschaft mit geringem formalem Aufwand, Liquidität zuzuführen und sie wieder abzuziehen. Das in Deutschland für Kapitalgesellschaften noch immer bestehende "Kapitalersatzrecht" hat jedoch eine Vielzahl von Restriktionen und birgt erhebliche Gefahren, die insbesondere im Insolvenzfall relevant werden. GmbH und GmbH & Co. KG gehören zu den Rechtsformen, in denen die Gesellschaften ihren Gläubigern nur mit ihrem Vermögen haften. In der gesetzestypischen GmbH ist die Haftung der Gesellschaft gem. § 13 Abs. 2 GmbHG auf ihre Einlage beschränkt. Die Haftung der Kommanditisten ist gem. § 171 Abs. 1 HGB auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt. In der GmbH & Co. KG wird die Funktion des persönlich haftenden Gesellschafters, der in der gesetzestypischen KG unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen haftet (§§ 161 Abs. 2, 128 HGB), durch eine GmbH wahrgenommen, welche ihrerseits jedoch nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen ohne Haftungsdurchgriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter haftet. Die beschränkte Haftung gegenüber den Gläubigern verlangt insbesondere unter Gläubigerschutzaspekten strenge Kriterien für die Trennung zwischen dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter. Die Rechtsordnung sanktioniert die Verstrickung von Privatvermögen und Gesellschaftsvermögen durch verschiedene Rechtsfolgen, die soweit gehen können, daß die Haftungsbeschränkung, die der Gesetzgeber dem GmbH-Gesellschafter zugestanden hat, durchbrochen wird und zu einer Durchgriffshaftung führen kann. Zugleich stellen die formalen Hürden und Restriktionen der Gesellschafterdarlehn bei Kapitalgesellschaften, ein erhebliches Problem für die unternehmerische Praxis dar. Diese Arbeit stellt die verschiedenen Problemfelder der Eigenkapitalrechts bei GmbH bzw. GmbH & Co. KG dar und unterstreicht damit die Notwendigkeit einer Anpassung und Vereinfachung des Gesellschaftsrechtes.

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