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Examensarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Technische Universität Dortmund (Lehramt für die Sekundarstufe), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Institution Jugendgerichtshilfe ist für viele, besonders auch für Fachfremde, negativ konnotiert. Sie wird häufig verbunden mit Begriffen wie Jugendkriminalität, Jugendstrafverfahren, soziale Randgruppen und 'Fürsorge'. Sie kann als Bestandteil der Jugendhilfe in den weitläufigen Bereich der Sozialarbeit eingegliedert werden. Die analytische Abgrenzung der Problematik Sozialarbeit im Hinblick auf das doppelte…mehr

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Produktbeschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Technische Universität Dortmund (Lehramt für die Sekundarstufe), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Institution Jugendgerichtshilfe ist für viele, besonders auch für Fachfremde, negativ konnotiert. Sie wird häufig verbunden mit Begriffen wie Jugendkriminalität, Jugendstrafverfahren, soziale Randgruppen und 'Fürsorge'. Sie kann als Bestandteil der Jugendhilfe in den weitläufigen Bereich der Sozialarbeit eingegliedert werden. Die analytische Abgrenzung der Problematik Sozialarbeit im Hinblick auf das doppelte Mandat der Jugendgerichtshilfe kann wie folgt beschrieben werden: "Sozialarbeit wird auf der Grundlage sozialstaatlich verfaßter Prinzipien vor allem von öffentlichen und halböffentlichen Institutionen getragen. Versuche, einzelne analytisch abgrenzbare Dimensionen der Sozialarbeit einer sozialwissenschaftlichen Betrachtung zu unterziehen, haben deshalb immer wieder ein für den Sozialarbeiter als grundlegend erachtetes Spannungsverhältnis thematisiert: das 'doppelte Mandat' und die sich für den Einzelnen daraus ergebenden Handlungskonflikte. Diese gemeinhin als 'Berufsschicksal' und 'zentraler Rollenkonflikt' des Sozialarbeiters herausgestellte Problematik, also der mit dem institutionell-organisatorischen Handlungsrahmen öffentlicher Sozialarbeit in der Regel implizit gesetzte Zwang, sich in der Divergenz professioneller und bürokratischer Verhaltenskodizes bewegen und zurechtfinden zu müssen, scheint im wissenschaftlich vorherrschenden Verständnis von Sozialarbeit als Paradigma sozialarbeiterischen Tuns schlechthin zu fungieren und als konstitutiv für spezifische Identitätskonflikte des Sozialarbeiters angesehen zu werden."2 Im Verlauf der vorliegenden Arbeit werden zunächst der Begriff 'Jugendgerichtshilfe' unter Berücksichtigung der zuständigen Trägerschaft sowie die gesetzlichen Grundlagen und die Verfahrens rolle im Jugendstrafprozess näher erläutert, um darauf aufbauend tiefer auf das Hauptthema - Das doppelte Mandat der Jugendgerichtshilfe - eingehen zu können. [...] 2 Lothar Böhnisch/ Hans Lösch: Das Handlungsverständnis des Sozialarbeiters und seine institutionelle Determination, in: Werner Thole/ Michael Galuske (Hg.): KlassikerInnen der sozialen Arbeit: sozialpädagogische Texte aus zwei Jahrhunderten - ein Lesebuch. Luchterhand. Neuwied 1998, S. 367

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