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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,7, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach der Notwendigkeit einer Frauenquote. Als ein fortschrittliches, europäisches Land mit einer Reihe von Rechten, welche die Gleichberechtigung von Mann und Frau sichern sollen wie dem Grundgesetz, dem BetrVG oder dem AGG, stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Notwendigkeit einer Frauenquote für Führungspositionen. Würde sich jedes Unternehmen an diese gesetzlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,7, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach der Notwendigkeit einer Frauenquote. Als ein fortschrittliches, europäisches Land mit einer Reihe von Rechten, welche die Gleichberechtigung von Mann und Frau sichern sollen wie dem Grundgesetz, dem BetrVG oder dem AGG, stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Notwendigkeit einer Frauenquote für Führungspositionen. Würde sich jedes Unternehmen an diese gesetzlichen Vorgaben halten, würde sich die Frage nach dem Zweck einer Frauenquote erübrigen. Da es viele Ausreden gab und bis heute gibt, warum es so wenige Frauen in Führungspositionen gibt, hat die Bundesregierung beschlossen, für die rund 100 börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen ab dem 01.06.2016 eine feste Frauenquote für alle neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten von 30 % vorzugeben. Zwar ist die AHI nicht börsennotiert und deshalb nicht von der gesetzlichen Vorgabe inkludiert; die Leitungsebene des Unternehmens hat sich dennoch entschlossen, sich an die gesetzliche Frauenquote anzulehnen, um so die Gleichberechtigung für Frauen in Führungspositionen aktiv zu fördern. Die oberen beiden Führungsebenen (Unternehmensleitung sowie Geschäftsführer) sollen bis Ende 2027 zu 30 % mit Frauen besetzt sein. Als Komplementärziele, die langfristig mit Hilfe der Frauenquote erreicht werden sollen, werden folgende Ziele festgelegt: Chancengleichheit fördern, Diversität statt Monokultur, das Unternehmen nachhaltig für die Zukunft stärken, keine Wertung oder Diskriminierung nach Geschlecht zulassen und Führung unter Berücksichtigung des einzelnen Mitarbeiters. Diese Ziele sollen zukünftig das bestehende Unternehmensleitbild ergänzen.

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