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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Referentenentwurf des BilMoG und der damit einhergehenden Ansatzpflicht des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes als Vermögensgegenstand beendet der Gesetzgeber einen jahrelangen Streit über dessen Einordnung innerhalb der Bilanzierung. Nach dem Wortlaut des Referentenentwurfs ist der Geschäfts- oder…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Referentenentwurf des BilMoG und der damit einhergehenden Ansatzpflicht des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes als Vermögensgegenstand beendet der Gesetzgeber einen jahrelangen Streit über dessen Einordnung innerhalb der Bilanzierung. Nach dem Wortlaut des Referentenentwurfs ist der Geschäfts- oder Firmenwert durch eine Fiktion als Vermögensgegenstand zu klassifizieren. Mithin scheint der Gesetzgeber selbst nicht völlig von der Vermögensgegenstandseigenschaft des Geschäfts- oder Firmenwertes überzeugt. Somit ist zu hinterfragen, ob ein Ansatz als Vermögensgegenstand gerechtfertigt ist, und ob dies der Zielerreichung des BilMoG in Gestalt einer verbesserten Aussagekraft, einer erhöhten Informationsfunktion und einer besseren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen gerecht wird. Unter diesen Gesichtspunkten soll in der vorliegenden Arbeit zunächst dargestellt werden, was die Aufgabe einer Bilanz im Rechtssinne ist. Anschließend werden die notwendigen Eigenschaften eines Vermögensgegenstandes aufgezeigt, wobei hier auch auf die Eigenschaften des Wirtschaftsguts zurückgegriffen wird, das nach ständiger Rechtsprechung mit dem Begriff des Vermögensgegenstandes übereinstimmt. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind nach einer kurzen Beschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf diesen anzuwenden, um eine Aussage zu treffen, ob ein Ansatz als Vermögensgegenstand mit den Ansatzkriterien vereinbar ist, bevor auf die Änderungen durch das BilMoG und den damit bezweckten Verbesserungen eingegangen wird. Zum einen soll hierbei der Unterschied zwischen der neuen Regelung und dem alten Ansatzwahlrecht und dessen Auswirkung auf den Jahresabschluss gezeigt werden und zum anderen sind die mit der Vermögensgegenstandsfiktion verbundenen Gefahren für den Gläubigerschutz zu diskutieren. Dies soll unter anderem anhand einer kurzen Darstellung einer Ausschüttungssperre erreicht werden. Eine thesenförmige Zusammenfassung schließt die vorliegende Arbeit ab.

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