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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,7, Universität Potsdam (Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Proseminar - Ideengeschichte und politische Theorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Um sich der römischen Republik nähern zu können, ist es wichtig Nachrichten und Informationen aus vielen Perioden zusammenzutragen. Die Römer hatten keine geschriebene Verfassung, sondern diese Verfassung wurde von Gesetzen begründet. Aus heutiger Sicht ist das vergleichbar mit Großbritannien, denn auch die Briten…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,7, Universität Potsdam (Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Proseminar - Ideengeschichte und politische Theorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Um sich der römischen Republik nähern zu können, ist es wichtig Nachrichten und Informationen aus vielen Perioden zusammenzutragen. Die Römer hatten keine geschriebene Verfassung, sondern diese Verfassung wurde von Gesetzen begründet. Aus heutiger Sicht ist das vergleichbar mit Großbritannien, denn auch die Briten berufen sich auf die "Magna Charta" und auf die "Bill of Rights" als Verfassungsgrundlage. Ganz ähnlich wie bei den Römern spielen also im politischen Geschehen Ehre und Würde eine sehr große Rolle. Antike Gesellschaften haben sich also keine Verfassung gegeben, so wie es nach modernem Verständnis üblich ist. Ein Beispiel hierfür ist die Bundesrepublik Deutschland. Hier gab man sich die Verfassung, namentlich das Grundgesetz auch selbst. Sicherlich bedurfte es aus bekannten Gründen der Zustimmung der Alliierten, doch grundlegend wurde sie von den Vertretern des Volkes ausgehandelt. Für die Römer leitete sich die Konstituierung einer Verfassung, nach dem griechischen Beispiel der "Zusammensiedlung" (synoikismos) ab. Cicero war einer der Ersten, die die Republik (res publica) zur Sache des Volkes (populus) erklärte. Dabei bedeutete "res publica" bis etwa 200 v.Chr. nichts anderes als "öffentliche Angelegenheit". Erst mit dem Erreichen der Hegemonialstellung im Mittelmeerraum wurde der Begriff Republik im Staatswesen aufgegriffen. Im Gegensatz hierzu stand trotzdem die private Angelegenheit (res privata) auf die der römische Staat keinen Einfluss hatte. Der Begriff des Volkes wird dann im Kapitel 3 genauer erläutert. Der Historiker Polybios beleuchtete die römische Verfassung zu Zeiten der Bedrohung durch Hannibal genauer. Es kann also auch hier nur eine Momentaufnahme beschrieben werden. Auch im alten Rom gab es zwei verschiedene Betrachtungsweisen des Staatswesens, eine ist die Entwicklung und Aufgliederung verschiedener Institutionen und die Zweite ist die soziale Realität. Hierbei ist eine von aristokratischer Seite streng hierarchische Gesellschaft vorzufinden. Nur beide Strukturen zusammen verliehen dem alten Rom und dem Imperium einen so starken Zusammenhalt, dass es überhaupt möglich war diese Hegemonialstellung im Mittelmeerraum und darüber hinaus zu festigen und zu erhalten. Im weiteren Verlauf ist es wichtig den Übergang von der Monarchie zur Republik zu beleuchten. Erst dann ist es möglich die Entwicklung dieser Republik und der Gesellschaftsstruktur zu verstehen und im Kontext zu analysieren.

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Autorenporträt
Alexander Reden, M.A., geb. 1977 in Dresden, machte nach einer Ausbildung im Handwerk das Abitur 2007 auf dem zweiten Bildungsweg. Im Jahr 2011 schloss er das Studium Politik und Verwaltung mit dem Zweitfach Geschichte an der Universität Potsdam als B.A. ab. Der Abschluss als M.A. folgte 2013 an derselben Hochschule.