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Frontmatter -- Das interimistische Gesetz (Nr. 129¿1905) über einige Änderungen der Strafgesetze. -- Verordnung über die Straft der körperlichen Züchtigung und ihre Vollziehung. -- Bekanntmachung über die Durchführung der in dem interimistischen Gesetze vom 1. April d. J . über einige Änderungen der Strafgesetze, § 12, enthaltenen Bestimmung, daß Gefängnisstrafe bei gewöhnlicher Gefangenenkost mit Arbeitszwang verbunden ist. -- Front Matter 2 -- Inhaltsverzeichnis des Strafgesetzbuches für das kaiserlich japanische Reich. -- Vorbemerkung, -- Strafgesetzbuch für das kaiserlich japanische Reich.…mehr

Produktbeschreibung
Frontmatter -- Das interimistische Gesetz (Nr. 129¿1905) über einige Änderungen der Strafgesetze. -- Verordnung über die Straft der körperlichen Züchtigung und ihre Vollziehung. -- Bekanntmachung über die Durchführung der in dem interimistischen Gesetze vom 1. April d. J . über einige Änderungen der Strafgesetze, § 12, enthaltenen Bestimmung, daß Gefängnisstrafe bei gewöhnlicher Gefangenenkost mit Arbeitszwang verbunden ist. -- Front Matter 2 -- Inhaltsverzeichnis des Strafgesetzbuches für das kaiserlich japanische Reich. -- Vorbemerkung, -- Strafgesetzbuch für das kaiserlich japanische Reich. Vom 23. April 1907. -- Front Matter 3 -- Inhaltsverzeichnis 2 -- Der Ukas an den Dirigierenden Senat -- Das Gutachten des Staatsrats. -- Strafgesetzbuch. -- Beilagen -- Front Matter 4 -- Die Bewährungsfrist beträgt -- Erläuternde Bemerkungen zu dem Entwürfe eines Gesetzes, betreffend die strafrechtliche Behandlung und den strafrechtlichen Schutz Jugendlicher. -- Anhang I. -- Anhang II. -- Backmatter

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