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Die culpa in contrahendo gilt als die nachhaltigste aller juristischen Entdeckungen, und in dieser Konnotation steht sie für die juristische Kreativität und Leistungsfähigkeit der deutschen Zivilrechtswissenschaft schlechthin. Vor 150 Jahren von Rudolf v. Jhering ins juristische Dasein gerufen, haben ihre immer ausgedehnteren praktischen Anwendungsbereiche aus einer anfänglich bloßen begrifflichen Idee ein mittlerweile nicht mehr überschaubares Rechtsinstitut werden lassen. Dabei klafft seit jeher ein Graben zwischen der praktischen Anwendungsbreite einerseits und einer überzeugenden…mehr

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Produktbeschreibung
Die culpa in contrahendo gilt als die nachhaltigste aller juristischen Entdeckungen, und in dieser Konnotation steht sie für die juristische Kreativität und Leistungsfähigkeit der deutschen Zivilrechtswissenschaft schlechthin. Vor 150 Jahren von Rudolf v. Jhering ins juristische Dasein gerufen, haben ihre immer ausgedehnteren praktischen Anwendungsbereiche aus einer anfänglich bloßen begrifflichen Idee ein mittlerweile nicht mehr überschaubares Rechtsinstitut werden lassen. Dabei klafft seit jeher ein Graben zwischen der praktischen Anwendungsbreite einerseits und einer überzeugenden wissenschaftlichen Begründung andererseits. Eine sichere dogmatische Eingrenzung dieser sogenannten 'dritten Haftungsspur' zwischen Vertrag und Delikt ist bisher nicht gelungen und darüber vermag auch der Umstand nicht hinwegzutäuschen, dass die 'vorvertragliche Haftung' jedenfalls in Deutschland seit der Schuldrechtsreform 2002 Gesetzeskraft genießt. Wegen ihrer rechtstheoretischen Unfasslichkeit gilt die culpa in contrahendo manchen auch weniger als ein Zeugnis juristischer Wissenschaftlichkeit denn als 'wandelnder Irrwisch' und Ausdruck einer diffusen Billigkeitsjurisprudenz. Der vorliegende erste Teil der auf zwei Bände angelegten Studie bemüht sich um eine grundlegende und ganzheitliche Bestandsaufnahme dieses wichtigen Haftungsinstituts. Der umfassende methodologische Ansatz, der rechtshistorische, -philosophische, -vergleichende, -ökonomische und rechtsdogmatische Perspektiven einbezieht, ermöglicht nicht nur, die prägenden geistigen Kräfte hinter der jeweils akzeptierten dogmatischen Haftungskonstruktion, sondern auch Transformationen und Kontinuitäten im Zivilrechtsdenken seit der Römischen Antike aufzuzeigen. Geboren 1966; Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie, Soziologie an den Universitäten Greifswald und Rostock; 2007-08 Vertretungsprofessur (Universität Rostock); 2008-09 Vertretungsprofessur (LMU München); seit 2010 Lehrstuhlinhaber für 'Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie' und Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Rostock.

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