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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Note: 1,0, Nordakademie Hochschule der Wirtschaft in Elmshorn, Sprache: Deutsch, Abstract: Zunächst geht diese Arbeit auf die Aspekte der „Charta der digitalen Grundrechte“ ein, die für die Charta als Grundprinzipien stehen, und nachfolgend auf die Punkte, die dafür sprechen, dass die vorliegende Charta lediglich ein Appell an die Akteure der digitalen Welt ist. Im Anschluss wird auf Basis der gefundenen Argumentationspunkte ein Fazit gezogen. In den letzten Jahren ist der Umgang mit Daten von Nutzern ein…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Note: 1,0, Nordakademie Hochschule der Wirtschaft in Elmshorn, Sprache: Deutsch, Abstract: Zunächst geht diese Arbeit auf die Aspekte der „Charta der digitalen Grundrechte“ ein, die für die Charta als Grundprinzipien stehen, und nachfolgend auf die Punkte, die dafür sprechen, dass die vorliegende Charta lediglich ein Appell an die Akteure der digitalen Welt ist. Im Anschluss wird auf Basis der gefundenen Argumentationspunkte ein Fazit gezogen. In den letzten Jahren ist der Umgang mit Daten von Nutzern ein öffentlichkeitswirksames Thema geworden. Die Bedeutung des Verwendungszwecks von Daten im digitalen Zeitalter hat innerhalb der Gesellschaft an Stellenwert gewonnen und wird öffentlich diskutiert. Dies ist auch den großen Unternehmen der IT- und Kommunikationstechnik zu verdanken, die mit ihren Vorgehensweisen bei der Speicherung und Auswertung von Daten teilweise stark in die Kritik geraten sind und eine medienwirksame, öffentliche Debatte angestoßen haben. Ein dafür prominentes Beispiel sind die Enthüllungen vom amerikanischen IT-Experten und Whistleblower Edward Snowden, die gezeigt haben, dass den amerikanischen Nachrichten- und Geheimdiensten sowie einigen Behörden ein vollkommener Zugriff auf sämtliche in den USA gespeicherten Daten zur Verfügung steht – eben auch Daten von europäischen Nutzern, die auf amerikanischem Staatsgebiet gespeichert werden. Die Nutzerdaten unterliegen folglich dem in den Vereinigten Staaten von Amerika geltenden Recht. Diese Art der gesetzlichen Regelung ermöglicht den Nachrichtendiensten die informationelle Auswertung der Daten der Nutzer. Die Veröffentlichung dieser Meldung in den Medien sorgte weltweit für Empörung und einen Aufschrei bei den Teilnehmern der digitalen Gesellschaft. Der hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, sieht die Auswertungen als eine extreme Form der Überwachung: „Dies ist der großangelegte Versuch, die digitale Infrastruktur gegen den Nutzer zu kehren und möglichst alle Daten von Informations- und Kommunikationsprozessen unter ständige Überwachung zu bringen“.