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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Germanistik - Linguistik, Note: 2,3, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll es allerdings ausschließlich um die staatliche Verwaltung gehen, die als ausführende Organe des Staates, neben Legislative und Judikative, die Exekutive des Staates darstellen. Als Exekutive ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. So darf in der öffentlichen Verwaltung z.B. ausschließlich die deutsche Sprache verwendet werden, wie es in § 23 Abs. 1 VwVfG festgeschrieben ist (Vgl. Bundesministerium der Justiz). Dies, und der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Germanistik - Linguistik, Note: 2,3, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll es allerdings ausschließlich um die staatliche Verwaltung gehen, die als ausführende Organe des Staates, neben Legislative und Judikative, die Exekutive des Staates darstellen. Als Exekutive ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. So darf in der öffentlichen Verwaltung z.B. ausschließlich die deutsche Sprache verwendet werden, wie es in § 23 Abs. 1 VwVfG festgeschrieben ist (Vgl. Bundesministerium der Justiz). Dies, und der Umstand der Rechtsgebundenheit erschweren die Kommunikation zwischen Behörde und Bürger – vor allem, weil die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger meist schriftlich abläuft. Diese Schriftsprache der Verwaltung scheint oft eine andere zu sein, als die der Bürgerinnen und Bürger. Sie ist schwer verständlich, unpersönlich und enthält vielleicht komplizierte Paragraphen, mit denen die Leser nichts anfangen können. Ist dies ein Phänomen unserer Zeit, oder gab es diese Probleme im Verstehen der Verwaltungssprache schon immer? Wie sieht die Sprache der Verwaltung genau aus und wie kann die Kommunikation zwischen Behörden und Bürgern erleichtert, vielleicht sogar verbessert werden?