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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Hildesheim (Stiftung) (Geschichte), Veranstaltung: Ausgewählte Aspekte der Geschichte Europas im Spätmittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Bürger (lat. civis) leitet sich ab von burgus (Burg). 1 So wie das Land im Mittelalter untrennbar mit dem Begriff der Bauern verbunden war, so war es die Stadt mit dem Begriff der Bürger. Auch wenn die Stadt sich im Spätmittelalter nicht mehr als Burg verstand, so blieb doch der Name ihrer Bewohner an dem Begriff…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Hildesheim (Stiftung) (Geschichte), Veranstaltung: Ausgewählte Aspekte der Geschichte Europas im Spätmittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Bürger (lat. civis) leitet sich ab von burgus (Burg). 1 So wie das Land im Mittelalter untrennbar mit dem Begriff der Bauern verbunden war, so war es die Stadt mit dem Begriff der Bürger. Auch wenn die Stadt sich im Spätmittelalter nicht mehr als Burg verstand, so blieb doch der Name ihrer Bewohner an dem Begriff haften. Jedoch waren nicht automatisch alle Stadtbewohner einer spätmittelalterlichen Stadt auch Bürger im Rechtssinn. Nach der mittelalterlich geprägten Verfassung war ein Bürger „ein vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft, der alle Rechte und Pflichten genoss“ 2 , zu denen beispielsweise die Steuerpflicht zählte. 3 Alle übrigen Bewohner der Stadt nannte man Inwohner. Voraussetzung für die Bürgerschaft, also die Nutznießung aller Freiheitsrechte in einer Stadt, war in der Regel der Grundbesitz. Als Grundbesitz definierte man den Besitz eines grundsteuerpflichtigen Anwesens innerhalb einer Stadt. 4 Im Spätmittelalter kam ein förmliches Verfahren hinzu, das die Bürgerschaft mit einem Bürgereid auf das Stadtrecht besiegelte. Damit war die Bürgerschaft nicht zwangsweise an bestimmte berufliche Tätigkeiten gebunden, sondern allein vom Immobilienbesitz abhängig. Gleichzeitig kann daraus abgeleitet werden, dass die Bürgerschaft mit einem bestimmten Wohlstand untrennbar verbunden war, der sich im Grundbesitz äußerte und damit auch nur einem kleinen Kreis der Stadtbevölkerung zuteil wurde. Bürger war kein Titel, den man auf Lebenszeit erhielt; die Bürgerschaft musste vielmehr beantragt werden und wurde bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt und im Bürgeraufnahmebuch schriftlich festgehalten. Bei Wegfall der Voraussetzungen, insbesondere des Grundbesitzes, entfiel folglich auch das Bürgerrecht. Für die „Bürgerschaftsfrage“ bleibt festzuhalten, dass es keine einheitliche Regelung gab, sondern diese von Stadt zu Stadt verschieden war und sich die Regelungen darüber hinaus auch noch im Laufe der Zeit veränderten. Obwohl man den Begriff des Bürgers nicht an bestimmten Tätigkeiten, sondern am Grundbesitz festmachte, so lässt sich doch festhalten, dass folgende Gruppen im Allgemeinen als Bürger zu bezeichnen waren. Zu ihnen gehörten die Kaufleute, Händler und Handwerker. [...]