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Im Rahmen der Globalisierung und des allgemeinen Drucks für börsennotierte Unternehmen, einheitliche transparente Informationen darzustellen, hat die Europäische Union dazu bewogen, die Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (IAS) bereits 1995 zu fördern und in Konvergenz-prozessen mit dem damaligen IASC sukzessive weiter auszubauen. Bereits im Jahr 1998 wurde in Deutschland nach dem Kapitalerleichterungsgesetz (KapAEG) beschlossen, den börsennotierten Unternehmen bei der Aufstellung ihres Konzernjahresabschlusses die Befreiung nach den HGB-Richtlinien zu gestatten. Mit der…mehr

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Produktbeschreibung
Im Rahmen der Globalisierung und des allgemeinen Drucks für börsennotierte Unternehmen, einheitliche transparente Informationen darzustellen, hat die Europäische Union dazu bewogen, die Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (IAS) bereits 1995 zu fördern und in Konvergenz-prozessen mit dem damaligen IASC sukzessive weiter auszubauen. Bereits im Jahr 1998 wurde in Deutschland nach dem Kapitalerleichterungsgesetz (KapAEG) beschlossen, den börsennotierten Unternehmen bei der Aufstellung ihres Konzernjahresabschlusses die Befreiung nach den HGB-Richtlinien zu gestatten. Mit der Einführung des § 292a HGB wurde für die inländischen Unternehmen der rechtliche Grundsatz geschaffen. Dieser trug zu einer Erhöhung der Wettbewerbschanchen an den internationalen Kapitalmärkten bei. Diese Vorschrift war bis zum 31.12.2004 befristet. Das Wahlrecht für kapitalmarktorientierte börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU ist somit durch die Anwendungspflicht der IFRS ab 2005 aufgehoben. 1.2 Gang der Untersuchung Im Rahmen der Untersuchung werden die einzelnen Regelungen und Anwendungspflichten des vom IASB verabschiedeten IFRS 5 detailliert und mittels geeigneter Beispiele ausführlich dargestellt. Die wesentlichen Grundlagen stellen zunächst den Übergang vom IAS 35 in den am 31.03.2005 veröffentlichten IFRS 5 dar. Des weiteren erfolgt ein Überblick, sowohl der geänderten Paragraphen weiterer Standards, als auch die allgemeine Darstellung des Anwendungskreises gemäß IFRS 5.

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