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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Den Anlass dieser Arbeit gaben wesentliche Neuerungen des IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" zur Goodwill-Bewertung in der jüngeren Vergangenheit. Einerseits wurde im Rahmen dieser Arbeit untersucht, inwieweit die Bilanzierungspraxis die Neuerungen des IFRS 3 berücksichtigt respektive zur Anwendung bringt. Anderseits besteht die Zielsetzung darin, es dem interessierten Leser zu ermöglichen, die wesentlichen…mehr

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Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Den Anlass dieser Arbeit gaben wesentliche Neuerungen des IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" zur Goodwill-Bewertung in der jüngeren Vergangenheit. Einerseits wurde im Rahmen dieser Arbeit untersucht, inwieweit die Bilanzierungspraxis die Neuerungen des IFRS 3 berücksichtigt respektive zur Anwendung bringt. Anderseits besteht die Zielsetzung darin, es dem interessierten Leser zu ermöglichen, die wesentlichen Facetten und Spezifikation der Goodwill-Bewertung in kompakter Form, praxisnah nachzuvollziehen und zu verstehen. Dabei wurde methodisch darauf geachtet, dass nebst der theoretischen Fundierung der bilanzierungsrechtlichen Sachverhalte, vor allem der Bezug zur praktischen Anwendung, in Form von ausgewählten Beispielen und empirischen Analysen, stets gewahrt bleibt. Im Hauptteil dieser Arbeit Prozessorientiere Darstellung der Goodwill-Bewertung wurde zunächst die Frage beantwortet, welche Relevanz das neu geschaffene Goodwill-Wahlrecht zur Behandlung von Minderheitsgesellschaftern für die Bilanzierungspraxis darstellt. [...] Darauf hingewiesen sei, dass das Goodwill-Wahlrecht für jede Unternehmensakquisition erneut ausgeübt werden kann, wodurch der Stetigkeitsgrundsatz des Frameworks konterkariert wird und sich gleichermaßen die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieses Wahlrechts stellt. [...] Zu konstatieren gilt es, dass nicht nur der Goodwill als unsicherer Vermögenswert verstanden werden darf, auch die IFRS-Bilanzierung des Goodwills lässt weiterhin (trotz aller respektive gerade wegen der Neuerungen) umfängliche Ermessenspielräume offen, die es der Bilanzierungspraxis erlaubt, sowohl den im Erwerbszeitpunkt zu bilanzierenden, als auch in den Folgejahren zu bewertenden Goodwill in seiner betragsmäßigen Erscheinung signifikant zu beeinflussen. Ob dies der Intention des IASB entsprechen mag, muss bezweifelt werden. Dennoch soll nicht vergessen werden, dass die Internationale Rechnungslegung der Zielsetzung einer zukunftsgerichteten Bilanzierung im Rahmen des Fair Value Accounting anhängt. Umso mehr verwundert es, dass zahlreiche Kritiken in der Fachliteratur regelmäßig auf die Schwächen des Fair Value Accounting per se abstellen, um hierdurch Schwächen der IFRS-Goodwill-Bewertung aufzudecken. Ob dies der Qualität der Diskussion immer vorteilhaft sein mag, muss ebenfalls bezweifelt werden. Ingolstadt, im Januar 2012

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