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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, , Sprache: Deutsch, Abstract: Zugegeben: An die Methode der Beweismittelsynopse kam ich parthenogenetisch wie weiland die Jungfrau ans Kind: Ich vertrat, bisher erstmalig, eine junge Frau/Mutter als amtsgerichtlich Geschädigte vor dem Oberlandgericht in einer Eilbeschwerde nicht zuletzt deshalb, weil die professionell-advokatische Prozessvertretung im Vorverfahren so grotten-, genauer und richtig: krottenschlecht (weil auf Kröte bezogen) wie erfolglos war. In diesem vor dem…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, , Sprache: Deutsch, Abstract: Zugegeben: An die Methode der Beweismittelsynopse kam ich parthenogenetisch wie weiland die Jungfrau ans Kind: Ich vertrat, bisher erstmalig, eine junge Frau/Mutter als amtsgerichtlich Geschädigte vor dem Oberlandgericht in einer Eilbeschwerde nicht zuletzt deshalb, weil die professionell-advokatische Prozessvertretung im Vorverfahren so grotten-, genauer und richtig: krottenschlecht (weil auf Kröte bezogen) wie erfolglos war. In diesem vor dem Amtsgericht Euskirchen im Juli 2001 eröffneten (inzwischen in der sogenannten Hauptsache durch Vergleich formal beendeten) Zivil(prozess)verfahren sind von Anfang an so zahlreiche Grund- und Menschenrechtsverletzungen vorgekommen[1], dass ein weiterer -scheinbar unterrangiger- Aspekt aus der Frühphase der Verfahren bisher noch nicht aufgearbeitet wurde, folglich hier erstmalig angesprochen wird. Es geht um „Legitimation durch Verfahren“ (Niklas Luhmann) - jenen Aspekt des übergreifend-allgemeinen Gerechtigkeitstops, der im gegenwärtigen Verständnis von Gerechtigkeit übereinstimmend in der sozialwissenschaftlichen Forschung und im Alltagsverständnis zuförderst mit ´Gerechtigkeit´ verbunden wird: Im etymologischen Sinn nämlich meint ´Gerechtigkeit´ (ähnlich wie ´Recht´) im gegenwärtigen Deutsch(land) nicht mehr wie bis noch im 18. Jahrhundert ´gerade, aufrecht, richtig, rein´, sondern vor allem den geltenden ´Rechtsnormen entsprechendes Handeln und Urteilen, Rechtsprechung, mit der Rechtspflege beauftragte Institution[2]. [...]
Autorenporträt
Richard Albrecht ist Sozialwissenschaftler (Dr.phil.; Dr.rer.pol.habil.), Sozialpsychologe, Autor und Ed. von rechtskultur.de.