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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Das "Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 23. Dezember 2002, als ein Teil der sogenannten Harz-Reform für den Arbeitsmarkt, führt zu einer grundlegenden Änderung der Behandlung und Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügigen Beschäftigungen. Kernpunkt der Reform ist eine Kehrtwende in der bisherigen Handhabung von Minijobs. Geringfügige Beschäftigungen sollen jetzt nicht mehr weiter beschränkt und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Das "Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 23. Dezember 2002, als ein Teil der sogenannten Harz-Reform für den Arbeitsmarkt, führt zu einer grundlegenden Änderung der Behandlung und Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügigen Beschäftigungen. Kernpunkt der Reform ist eine Kehrtwende in der bisherigen Handhabung von Minijobs. Geringfügige Beschäftigungen sollen jetzt nicht mehr weiter beschränkt und letztlich verhindert, sondern ausgebaut und gefördert werden. Offensichtlich hat man nach Jahren zunehmender Arbeitslosigkeit endlich erkannt, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse für die Wirtschaft und für private Haushalte wichtig sind. Somit hat die Bundesregierung mit der Änderung der Minijob-Regelung, die ab dem 01. April 2003 in Kraft tritt, eine Lawine an neuen Nebentätigkeiten und Verdienstchancen losgetreten. Experten sprechen von möglichen 320.000 neuen Stellen für Arbeitslose, Studenten, Hausfrauen und andere geringfügige Beschäftigte. Es gibt aber auch Gegner der Reform, wie die Aussage eines Wirtschaftsprofessors in einem Interview beweist. Er behauptet, dass Mini-Jobs Job-Killer sind, weil sie in der Statistik nicht erfasst werden und Festangestellte zugunsten der günstigeren Mini-Jobs entlassen werden könnten. Welche Vorteile diese Neuregelungen mit sich bringt und wie sich diese für die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse allgemein oder speziell auswirken, wird im folgendem näher erläutert.

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