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Inhaltsangabe:Einleitung: Das Thema der Diplomarbeit hat sich aus meiner Tätigkeit im Hauptpraktikum ergeben. Dieses absolvierte ich im Bewährungshilfeverein Stuttgart e.V. in einer Hospitationsphase im Fachbereich der Zeugenbegleitung. Hier werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Opfer eines Sexual- und Gewaltverbrechens geworden sind, betreut, indem sie adäquat über die Rahmenbedingungen eines Strafverfahrens und die Möglichkeiten des Opferschutzes aufgeklärt und bei der psychischen Bewältigung des Gerichtsverfahrens unterstützt werden. Hierdurch wurde mein Interesse für Stalking und…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Das Thema der Diplomarbeit hat sich aus meiner Tätigkeit im Hauptpraktikum ergeben. Dieses absolvierte ich im Bewährungshilfeverein Stuttgart e.V. in einer Hospitationsphase im Fachbereich der Zeugenbegleitung. Hier werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Opfer eines Sexual- und Gewaltverbrechens geworden sind, betreut, indem sie adäquat über die Rahmenbedingungen eines Strafverfahrens und die Möglichkeiten des Opferschutzes aufgeklärt und bei der psychischen Bewältigung des Gerichtsverfahrens unterstützt werden. Hierdurch wurde mein Interesse für Stalking und die Beratung von Betroffenen geweckt. Nicht selten waren nämlich die (Opfer-) Zeugen nicht nur Opfer sexueller oder körperlicher Gewalt sondern auch Opfer von Stalking. Die Betroffenen baten dann häufig, sie in Bezug auf den richtigen Umgang mit ihren Peinigern ¿ in vielen Fällen waren dies Expartner ¿ zu beraten. Dies war jedoch aus Gründen einer unrechtmäßigen Zeugenbeeinflussung nicht zulässig, da eine Zeugenbegleitung im Sinne einer Beratung und dementsprechend auch einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Tat, nicht stattfinden darf. Die Betroffenen mussten daher an andere Beratungsstellen verwiesen werden und schilderten damit verbunden immer wieder das Problem der fehlenden separaten Beratungsangebote für Stalkingopfer, insbesondere im sozialpädagogischen Bereich. Es werden beispielsweise Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten, sowie die Geschädigten von häuslicher Gewalt durch den ¿Weißen Ring¿ betreut, während ein adäquates Beratungsangebot für Stalkingopfer nicht gesondert aufgeführt wird. Dieses Problem schilderte auch eine Klientin aus meinem Hauptpraktikum, die von der Opferzeugenbegleitung betreut wurde, da eine Gerichtsverhandlung wegen Sachbeschädigung gegen ihren Expartner anstand. Sie, die durch ihren Expartner schon seit Monaten belästigt und verfolgt wurde, fühlte sich weder von der Polizei, noch durch ihren Anwalt ausreichend in Bezug auf ihr Stalkingproblem unterstützt. Auch die Suche nach anderen speziellen Hilfsangeboten bei diversen Institutionen verlief wenig erfolgreich. Diese aus ihrer Sicht unzureichende Betreuung von Stalkingopfern hierzulande thematisierte sie immer wieder in der Zeugenbegleitung und später auch bei Gericht. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werde ich anhand ihres Beispiels meine Überlegungen für eine sozialpädagogische Stalkingberatung spezifizieren. Das Thema Stalking wird seit Jahren immer wieder in [...]

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