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Peter Friedrich Bultmann untersucht vergleichend das Recht der staatlichen Beihilfen und der öffentlichen Auftragsvergabe als Instrumente der Wirtschaftslenkung. Ziel seiner Untersuchung ist die Optimierung des Rechts der staatlichen Wirtschaftslenkung. Das Buch gliedert sich in zwei Teile. Zunächst analysiert der Autor rechtlich und tatsächlich, inwieweit Beihilfen und öffentliche Aufträge als Instrumente der Wirtschaftlenkung einsetzbar sind und inwieweit sie in dieser Funktion austauschbar sind. Es zeigt sich, daß es bestimmte wirtschaftspolitische Ziele gibt, die sowohl durch Beihilfen als…mehr

  • Geräte: PC
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  • Größe: 31.49MB
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Produktbeschreibung
Peter Friedrich Bultmann untersucht vergleichend das Recht der staatlichen Beihilfen und der öffentlichen Auftragsvergabe als Instrumente der Wirtschaftslenkung. Ziel seiner Untersuchung ist die Optimierung des Rechts der staatlichen Wirtschaftslenkung. Das Buch gliedert sich in zwei Teile. Zunächst analysiert der Autor rechtlich und tatsächlich, inwieweit Beihilfen und öffentliche Aufträge als Instrumente der Wirtschaftlenkung einsetzbar sind und inwieweit sie in dieser Funktion austauschbar sind. Es zeigt sich, daß es bestimmte wirtschaftspolitische Ziele gibt, die sowohl durch Beihilfen als auch durch öffentliche Aufträge verfolgt werden können. Für diese Bereiche, in denen Beihilfen und öffentliche Aufträge funktional äquivalent sind, stellt sich die Folgefrage, die im zweiten Teil der Untersuchung behandelt wird: Sollen vorzugsweise Beihilfen oder öffentliche Aufträge als Instrumente der Wirtschaftslenkung eingesetzt werden? Dieser Frage wird durch einen umfassenden rechtlichen und ökonomischen Leistungsvergleich der beiden Instrumente nachgegangen. Im Ergebnis sind öffentliche Aufträge gegenüber Beihilfen das grundsätzlich vorzugswürdigere Instrument der Wirtschaftslenkung. Diese Erkenntnis und weitere Ergebnisse des Leistungsvergleichs werden in ausformulierte Vorschläge zur Novellierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes, des Stabilitätsgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes umgesetzt. Geboren 1971; Studium in Tübingen und Berlin; 1995 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1998 Promotion; 1999 Zweites Juristisches Staatsexamen 1999-2002 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2002-2004 Forschungsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft; 2004 Habilitation (venia legendi für Öffentliches Recht, Europarecht, Verwaltungswissenschaften und Rechtssoziologie).

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