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Die Garantie 'auf ersten Anfordern' ist heute eines der wichtigsten und verbreitetsten Sicherungsmittel im - insbesondere internationalen - Geschäftsverkehr. Mit den 'Einheitlichen Richtlinien für Garantien auf Anfordern' hat die Internationale Handelskammer ein praxisnahes Regelwerk geschaffen, das den Interessen aller Beteiligten Rechnung tragen soll. Das Werk dient in erster Linie der Erläuterung der ICC-Richtlinien. Diese stellen jedoch keine abschließenden Regelungen dar. Manches wird dem anwendbaren nationalen Recht überlassen, so dass die Autoren die ICCRichtlinien im Kontext des…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 2.68MB
  • FamilySharing(5)
Produktbeschreibung
Die Garantie 'auf ersten Anfordern' ist heute eines der wichtigsten und verbreitetsten Sicherungsmittel im - insbesondere internationalen - Geschäftsverkehr. Mit den 'Einheitlichen Richtlinien für Garantien auf Anfordern' hat die Internationale Handelskammer ein praxisnahes Regelwerk geschaffen, das den Interessen aller Beteiligten Rechnung tragen soll. Das Werk dient in erster Linie der Erläuterung der ICC-Richtlinien. Diese stellen jedoch keine abschließenden Regelungen dar. Manches wird dem anwendbaren nationalen Recht überlassen, so dass die Autoren die ICCRichtlinien im Kontext des deutschen Garantierechts behandeln. Prof. Dr. Rolf A. Schütze lehrt in Tübingen internationales Zivilprozessrecht und war als Schiedsrichter bereits in über 50 vornehmlich internationalen Verfahren vor Ad-hoc- und institutionellen Schiedsgerichten tätig. Dr. Hervé Edelmann ist Mitglied in der bankrechtlichen Vereinigung sowie der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht. Auf dem Gebiet des Bankrechts ist er mit zahlreichen Veröffentlichungen hervorgetreten.

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Autorenporträt
Prof. Dr. Rolf A. Schütze lehrt in Tübingen internationales Zivilprozessrecht und war als Schiedsrichter bereits in über 50 vornehmlich internationalen Verfahren vor Ad-hoc- und institutionellen Schiedsgerichten tätig. Dr. Hervé Edelmann ist Mitglied in der bankrechtlichen Vereinigung sowie der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht. Auf dem Gebiet des Bankrechts ist er mit zahlreichen Veröffentlichungen hervorgetreten.