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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Medizin - Sonstiges, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin), Veranstaltung: Masterstudiengang "Medizinethik", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht des Einzelnen, seine autonomen Entscheidungen unabhängig von späteren Krankheits- oder Bewusstseinszuständen durchzusetzen oder durchsetzen zu lassen, ist nach Jahrzehnte lang währender Diskussion endlich formaljuristisch gestärkt worden, doch werden mit dieser Stärkung der Rechte des Verfügenden auch Probleme aufgeworfen. So ist…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Medizin - Sonstiges, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin), Veranstaltung: Masterstudiengang "Medizinethik", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht des Einzelnen, seine autonomen Entscheidungen unabhängig von späteren Krankheits- oder Bewusstseinszuständen durchzusetzen oder durchsetzen zu lassen, ist nach Jahrzehnte lang währender Diskussion endlich formaljuristisch gestärkt worden, doch werden mit dieser Stärkung der Rechte des Verfügenden auch Probleme aufgeworfen. So ist vielleicht die „frühere“ – die verfügende – Person in der „späteren“, krankheitsbedingt zu Willensbekundungen unfähigen Person, nicht wiederzuerkennen. Nicht selten lassen individuelle Entwicklung und Umfeld des Verfügenden auch daran zweifeln, ob die frühere Bekundung des Willens in dieser Form eine autonome Willensentscheidung darstellte. Diskussionswürdig ist, in wie weit es im Alltag faktische Reichweitenbeschränkungen des vorab erklärten Willens gibt und ob das Patientenrechtegesetz in seiner aktuellen Formulierung dem Patienten zum Vorteil gereicht. Diese Fragen sollen in der vorliegenden Arbeit diskutiert werden.
Autorenporträt
Dr. Detlev Jäger (geb. 1953) ist seit 1998 Chefarzt der Medizinischen Klinik II (Kardiologie und Intensivmedizin) der Klinkum Friedrichshafen GmbH