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Die ertragsteuerliche Organschaft (§ 14 KStG) setzt die Abführung des ganzen Ergebnisses der Organgesellschaft an den Organträger voraus. Dabei müssen die gesellschaftsrechtlichen Grenzen von Gewinnabführung (§ 301 AktG) und Verlustausgleich (§ 302 AktG) im Vertragskonzern eingehalten werden. Indes ist im Einzelnen ungeklärt, welche Ausschüttungssperren bei Bestehen eines Gewinnabführungsvertrages zugleich Auswirkungen auf den Höchstbetrag der Gewinnabführung und ggf. auch die Verlustausgleichspflicht zeitigen. Julian M. Egelhof widmet sich dieser Frage und untersucht daraufhin die…mehr

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Produktbeschreibung
Die ertragsteuerliche Organschaft (§ 14 KStG) setzt die Abführung des ganzen Ergebnisses der Organgesellschaft an den Organträger voraus. Dabei müssen die gesellschaftsrechtlichen Grenzen von Gewinnabführung (§ 301 AktG) und Verlustausgleich (§ 302 AktG) im Vertragskonzern eingehalten werden. Indes ist im Einzelnen ungeklärt, welche Ausschüttungssperren bei Bestehen eines Gewinnabführungsvertrages zugleich Auswirkungen auf den Höchstbetrag der Gewinnabführung und ggf. auch die Verlustausgleichspflicht zeitigen. Julian M. Egelhof widmet sich dieser Frage und untersucht daraufhin die Steuerrechtsfolgen insoweit fehlerhafter Ergebnisabführung. Das dogmatisch komplexe Problem kann bereits de lege lata einer praxisgerechten Lösung zugeführt werden. Überdies gewinnt der Autor aus den Ergebnissen einen Regelungsvorschlag de lege ferenda, der zu einem geschlossenen System der Ausschüttungs- und Abführungssperren in Konzernrecht und Konzernbesteuerung führt. Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg sowie am Trinity College Dublin; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität Freiburg; 2019 Promotion; 2020 Steuerberaterprüfung; seit 2020 Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen unter anderem beim Auswärtigen Amt sowie beim Bundesministerium der Finanzen.

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Autorenporträt
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg sowie am Trinity College Dublin; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität Freiburg; 2019 Promotion; 2020 Steuerberaterprüfung; seit 2020 Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen unter anderem beim Auswärtigen Amt sowie beim Bundesministerium der Finanzen.