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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für Privatrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Weiterhin gab es bei den öffentlichen Anstalten ca. 13.000 und im Bereich der privaten Veranstalter etwa 6.000 freie Mitarbeiter, welche sich noch nach festen freien, d.h. solche, die regelmäßig für den gleichen Veranstalter tätig sind und den sonstigen freien Mitarbeitern unterscheiden lassen.1 Nicht zuletzt aus diesen Zahlen wird deutlich, dass die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für Privatrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Weiterhin gab es bei den öffentlichen Anstalten ca. 13.000 und im Bereich der privaten Veranstalter etwa 6.000 freie Mitarbeiter, welche sich noch nach festen freien, d.h. solche, die regelmäßig für den gleichen Veranstalter tätig sind und den sonstigen freien Mitarbeitern unterscheiden lassen.1 Nicht zuletzt aus diesen Zahlen wird deutlich, dass die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Informationswirtschaft sehr groß ist. Allerdings unterscheiden sich Anstellungsverhältnisse bei Medienunternehmen von denen anderer Unternehmen, welche nicht in dieser Branche tätig sind, da bei Arbeitsverträgen in Rundfunk- und Fernsehanstalten der Kunst-, Presse- und Rundfunkfreiheit nach Art. 5 GG in besonderer Weise Rechnung zu tragen ist.2 Weiterhin sind Medienunternehmen sehr daran interessiert, ihre Arbeitsverhältnisse flexibel zu gestalten, da ein ständiger Wandel des Publikumsgeschmacks existiert, welchem mit starren und unflexiblen Arbeitsverträgen kaum begegnet werden kann.3 Deshalb ist es Ziel dieser Arbeit, eine Abgrenzung der freien Mitarbeiter von den abhängig beschäftigten Arbeitnehmern bei den Rundfunk- und Fernsehanstalten herauszuarbeiten, um die Wichtigkeit dieses Bereiches des Arbeitsrechtes für Medienunternehmen darzustellen. Zunächst sollen grundlegende und allgemein gültige Begriffe wie der des Arbeitnehmers und der des freien Mitarbeiters definiert und näher erläutert werden. Anschließend soll eine Abgrenzung dieser beiden Personengruppen erfolgen und wesentliche Unterschiede herausgearbeitet werden. Dabei wird hauptsächlich die Entwicklung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 zum Einfluss der Rundfunkfreiheit auf die Ausgestaltung von Anstellungsverträgen mit Mitarbeitern in Medienunternehmen Beachtung finden. Diese Rechtssprechung wurde durch das Bundesarbeitsgericht ständig fortentwickelt und soll in diesem Zusammenhang ebenfalls im Rahmen dieser Arbeit vorgestellt und erörtert werden. Um ein Bild von den Möglichkeiten einer Anstellung bei einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt zu bekommen, werden Beispiele für Mitarbeiter in Medienunternehmen aufgezeigt und ausführlich beschrieben. Den Abschluss der Arbeit bildet dann noch einmal eine Zusammenfassung der bis dahin beschriebenen Punkte, die dann in einem Fazit enden. 1 Vgl. Ukena, Lockfeldt, S. 1 2 Vgl. Ukena, Lockfeldt, S. 1 3 Vgl. Bezani, Müller, S. 1

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