13,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Format: PDF

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 10 Punkte, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Europarecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten. Neben vielen anderen Neuregelungen hat auch der Bereich der auswärtigen Beziehungen und somit auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU zahlreiche Erneuerungen erfahren und wurde erstmals „ein…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 10 Punkte, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Europarecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten. Neben vielen anderen Neuregelungen hat auch der Bereich der auswärtigen Beziehungen und somit auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU zahlreiche Erneuerungen erfahren und wurde erstmals „ein eigenständiges Handlungsfeld europäischer Politik“1, wodurch dieser Politikbereich stärker in die politische und wissenschaftliche Debatte kam. Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel aufgrund dieser Aktualität die Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in diesem Politikfeld, hier insbesondere die Außenkompetenzen der EU, zu beleuchten und zu bewerten. Dazu werden vorerst die GASP sowie die supranationalen Außenbeziehungen erläutert. Anschließend wird die Rolle des EuGH analysiert. Dazu werden die relevanten Urteile und Gutachten berücksichtigt. Darauf aufbauend wird eine Bewertung der Position des EuGH vorgenommen. Ein Fazit schließt diese Arbeit ab. Im Rahmen dieser Arbeit wird durchgehend die Bezeichnung „Europäische Union“ (EU) bzw. „Union“ verwendet, auch in den Fällen, in denen es diese in der heutigen Form noch nicht gab, sondern die Europäische Gemeinschaft (EG) war.