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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, Technische Hochschule Rosenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 05.02.2007 ist der Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008 von Bundesregierung vorgelegt worden. Daraufhin ist am 14.03.2007 der Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 durch das Bundeskabinett verabschiedet worden. Somit ist die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthaltene Unternehmensteuerreform für das Jahr 2008 auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Am 30.03.2007 wurde der Regierungsentwurf…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, Technische Hochschule Rosenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 05.02.2007 ist der Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008 von Bundesregierung vorgelegt worden. Daraufhin ist am 14.03.2007 der Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 durch das Bundeskabinett verabschiedet worden. Somit ist die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthaltene Unternehmensteuerreform für das Jahr 2008 auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Am 30.03.2007 wurde der Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 offiziell in den Bundestag eingebracht. Als Kernstück der Reform gilt die Senkung der Unternehmensteuerbelastung auf ca. 30 %. Im Gegenzug sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage geplant. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer einheitlichen Abgeltungssteuer für private Kapitalerträge vor. Mit dieser Reform soll weiterhin die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen durch die Einführung einer Zinsschranke neu geregelt werden. Außerdem ist die Thesaurierungsbegünstigung bei Personengesellschaften geplant. Die Unternehmenssteuerreform soll 2008 in Kraft treten, die Abgeltungssteuer soll 2009 folgen. Die Regierung sieht in der geplanten Unternehmensteuerreform eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der deutschen Position im europäischen Standortwettbewerb. Kritiker befürchten jedoch eine Verkomplizierung des Steuerrechts, sowie eine Bedrohung ganzer Branchen.

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