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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Hanse Law School), Veranstaltung: Grundrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Südafrika – ein Land, das durch die Apartheidzeit durch tiefe soziale Ungleichheit und tiefes Misstrauen entlang der früheren Rassengrenzen geprägt ist. Seit 1994 versucht die „rainbow nation“ mit Affirmative Action durch die bevorzugende Behandlung zuvor benachteiligter Individuen diese Ungleichheit auszugleichen. Bei der Erstellung der Arbeit waren vor allem die Ausführungen von…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Hanse Law School), Veranstaltung: Grundrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Südafrika – ein Land, das durch die Apartheidzeit durch tiefe soziale Ungleichheit und tiefes Misstrauen entlang der früheren Rassengrenzen geprägt ist. Seit 1994 versucht die „rainbow nation“ mit Affirmative Action durch die bevorzugende Behandlung zuvor benachteiligter Individuen diese Ungleichheit auszugleichen. Bei der Erstellung der Arbeit waren vor allem die Ausführungen von Gas hilfreich, die Verweise zu anderen Arbeiten enthalten. Des Weiteren trugen Urteile des Constitutional Court sehr zur Arbeit und zu einer selbstständigen Erarbeitung der Thematik bei. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den konstitutionellen und anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen von Affirmative Action in der Republik Südafrika. Dabei werden zwei zentrale Fragen der Diskussion um Affirmative Action behandelt. Es wird nach einer Einordnung in den historischen und politischen Kontext erarbeitet, ob Affirmative Action einen integralen Bestandteil oder eine Ausnahme des Gleichheitsrechts in der Republik Südafrika bildet. Davon hängt in immensem Maße die rechtliche Beurteilung der bevorzugenden Maßnahmen ab. Ferner wird die Rechtfertigung der Benachteiligung der weißen, männlichen Bevölkerung beleuchtet und inwieweit sich aus der Benachteiligung Grenzen für Maßnahmen ergeben.