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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,5, Universität Rostock, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Tübinger Vertrag wurden die Forderungen der Landschaft erfüllt. Sie bekam Anteil an der Regierung und konnte bei wichtigen Angelegenheiten mitentscheiden. Man findet keine revolutionären Gedanken im Tübinger Vertrag, aber die revolutionäre Situation hatte zusammen mit der hohen Staatsverschuldung die Ehrbarkeit instandgesetzt ihre langgehegten Wünsche in die Tat umzusetzen und einen Schritt hin zu moderner Politik zu wagen.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,5, Universität Rostock, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Tübinger Vertrag wurden die Forderungen der Landschaft erfüllt. Sie bekam Anteil an der Regierung und konnte bei wichtigen Angelegenheiten mitentscheiden. Man findet keine revolutionären Gedanken im Tübinger Vertrag, aber die revolutionäre Situation hatte zusammen mit der hohen Staatsverschuldung die Ehrbarkeit instandgesetzt ihre langgehegten Wünsche in die Tat umzusetzen und einen Schritt hin zu moderner Politik zu wagen. Der Vertrag vom 08.07.1514 hatte die Vorraussetzung für inneren Frieden geschaffen. Die Landschaft hatte erreicht, was Eberhard im Bart ihnen in ähnlicher Form schon angeboten hatte. In Württemberg hatten sich Landstände spät entwickelt, aber sie haben ihre Ansprüche im Jahr 1514 geltend gemacht. Durch die Streitigkeiten der beiden Eberharde und die verschwenderischen Lebensweisen der Herzoge Württembergs, konnte eine ständische Mitwirkung an der Gesetzgebung erreicht werden, sowie eine starke finanzielle Abhängigkeit des Herzogs. Die Landstände haben ihre Position gefestigt.