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Nach der Wiedervereinigung wurde zur Vollendung der Einheit 1991 der Umzug der Bundesbehörden von Bonn nach Berlin beschlossen. Drei Jahre später wurde mit dem Berlin-Bonn-Gesetz ein schrittweiser Umzug als Kompromiss zugunsten Bonns festgeschrieben. Erst 1999 wurde mit dem Umzug des Bundestages und Teilen der Bundesregierung die Hauptstadt Berlin auch offizieller Regierungssitz. Selbst zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung haben immer noch sechs Bundesministerien ihren Erstsitz in Bonn. Zudem leisten sich Bundespräsident und Bundeskanzler sowie alle bereits umgezogenen Ministerien…mehr

Produktbeschreibung
Nach der Wiedervereinigung wurde zur Vollendung der Einheit 1991 der Umzug der Bundesbehörden von Bonn nach Berlin beschlossen. Drei Jahre später wurde mit dem Berlin-Bonn-Gesetz ein schrittweiser Umzug als Kompromiss zugunsten Bonns festgeschrieben. Erst 1999 wurde mit dem Umzug des Bundestages und Teilen der Bundesregierung die Hauptstadt Berlin auch offizieller Regierungssitz. Selbst zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung haben immer noch sechs Bundesministerien ihren Erstsitz in Bonn. Zudem leisten sich Bundespräsident und Bundeskanzler sowie alle bereits umgezogenen Ministerien weiterhin einen zweiten Dienstsitz am Rhein. Die Kosten für den doppelten Regierungssitz werden auf über zwanzig Millionen Euro jährlich geschätzt.Dieses Buch bietet einen Überblick über Bonn, das Berlin-Bonn-Gesetz und welche Ministerien immer noch in Bonn sitzen.