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Die Konsumgenossenschaften haben die ganze Zeit der DDR überlebt, mussten sich allerdings in dem vorgegebenen Rahmen mit dem System der Planwirtschaft arrangieren. Seit dem 03.10.1990 bis heute sind sie damit beschäftigt, die damit verbundenen Rechtsfragen, die vor allem ihre eigene Immobilienausstattung betreffen, in vielen Gerichtsverfahren zu klären. Anhand vieler vor den Gerichten ausgetragener Rechtsfälle zeigt der Verfasser auf, wie viele Rechts- und Regelungslücken der Einigungsvertrag aufweist, für die rechtliche Beurteilung der Situation der Konsumgenossenschaften der DDR muss man…mehr

Produktbeschreibung
Die Konsumgenossenschaften haben die ganze Zeit der DDR überlebt, mussten sich allerdings in dem vorgegebenen Rahmen mit dem System der Planwirtschaft arrangieren. Seit dem 03.10.1990 bis heute sind sie damit beschäftigt, die damit verbundenen Rechtsfragen, die vor allem ihre eigene Immobilienausstattung betreffen, in vielen Gerichtsverfahren zu klären. Anhand vieler vor den Gerichten ausgetragener Rechtsfälle zeigt der Verfasser auf, wie viele Rechts- und Regelungslücken der Einigungsvertrag aufweist, für die rechtliche Beurteilung der Situation der Konsumgenossenschaften der DDR muss man geradezu von einem Flickenteppich sprechen. Das Manko des Einigungsvertrages ist das Fehlen von adäquaten Übergangsregelungen, wonach das Recht der DDR in einem befristeten Übergangszeitraum neben dem bundesdeutschen Recht noch hätte fortgelten müssen. So waren viele gesetzgeberische Nachbesserungsversuche erforderlich, die aber alle diese Lücken des Einigungsvertrages, soweit die Konsumgenossenschaften davon betroffen waren, nicht auszufüllen vermochten. Wenn man von "Verlierern des Einigungsvertrages" spricht, dann gehören die Konsumgenossenschaften mit Sicherheit dazu. Ihre Interessen und besonderen Rechtspositionen sind dabei nicht berücksichtigt worden und das, obwohl ihnen zum Ende der DDR etwa 4,5 Millionen Mitglieder angehörten.