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Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit einer Frage, deren rechtsdogmatische Lösungsversuche mit der stetig wachsenden sozialen Bedeutung und der damit einhergehenden zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz der nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der Vergangenheit weder quantitativ noch qualitativ haben Schritt halten können. Literatur und Rechtsprechung sind dem sich immer häufiger stellenden Problem der Rückforderbarkeit getätigter Zuwendungen – vornehmlich der Eltern an den Lebenspartner ihres Kindes – nur zögernd und ansatzweise nähergetreten: Welche Rechtsgrundlage steht für…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit einer Frage, deren rechtsdogmatische Lösungsversuche mit der stetig wachsenden sozialen Bedeutung und der damit einhergehenden zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz der nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der Vergangenheit weder quantitativ noch qualitativ haben Schritt halten können. Literatur und Rechtsprechung sind dem sich immer häufiger stellenden Problem der Rückforderbarkeit getätigter Zuwendungen – vornehmlich der Eltern an den Lebenspartner ihres Kindes – nur zögernd und ansatzweise nähergetreten: Welche Rechtsgrundlage steht für die Rückabwicklung von Zuwendungen Dritter für den Fall des Scheiterns der eheähnlichen Verbindung zur Verfügung? Weder Literatur noch Rechtsprechung konnten diese Frage bisher zufriedenstellend beantworten. Mit dieser Arbeit soll ein Lösungsmodell dargestellt werden, das nicht nur dogmatisch haltbar, sondern auch den insbesondere bei diesen Fragestellungen besonders zu berücksichtigenden Billigkeitserwägungen gerecht wird. Nicht zuletzt soll auch den Praktikern, welche sich mit der Auseinandersetzung eheähnlicher Lebensgemeinschaften beschäftigen, ein Leitfaden an die Hand gegeben werden.
Autorenporträt
Bettina Schacht, geboren 1974, studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Das erste Staatsexamen legte sie 1998 im Rahmen des Freischusses ab. Das Referendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg mit Abschluss des zweiten Staatsexamens im Jahre 2000. Anschließend war sie in der Rechtsabteilung einer Großbank in Frankfurt am Main tätig. Seit März 2001 ist sie zugelassen als Rechtsanwältin in Bayern. 2002 Promotion zum Dr. iur. bei Prof. Dr. Inge Scherer am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht der Universität Würzburg.