Zur Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung
Thomas Heinrichs
Broschiertes Buch

Zur Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung

Nutzen und Gefahren der Prüfung und Beratung durch eine Person

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Die Prüfung des Jahresabschlusses von Unternehmen dient dem öffent lichen Interesse. Eine Abschlussprüfung ist nach 319 I HGB aus schließ lich durch den Berufsstand des Wirtschaftsprüfers, Wirtschafts prü fungs gesellschaften oder vereidigten Buchprüfern durchzuführen. In der Praxis werden durch einzelne Wirtschaftsprüfer jedoch häufig auch Beratungsleistungen organisiert. Hierdurch besteht die Gefahr der Selbstprüfung. Bei einer Prüfung (prozessunabhängige Überwachung) darf der Prüfende nicht an der Herbeiführung des Prüfungsobjektes be teiligt gewesen sein. Eine Beratung jed...