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Die Erhaltung der Umwelt ist in hohem Maße abhängig von der Arbeitsweise und den Entscheidungsstrategien der Umweltverwaltung. Die Frage, ob und inwieweit fehlerhaftes Verhalten von Amtsträgern in diesem Bereich durch die Tatbestände des Strafrechts erfaßt wird, ob dies angemessen geschieht oder ob Defizite bestehen, die zu gesetzgeberischen Reformen drängen, wird daher seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Arbeit deckt die Schwächen der bestehenden Gesetzeslage zur Strafbarkeit von Amtsträgern und der strafrechtsdogmatischen Lösungsversuche auf und macht die daraus folgenden Schwierigkeiten…mehr

Produktbeschreibung
Die Erhaltung der Umwelt ist in hohem Maße abhängig von der Arbeitsweise und den Entscheidungsstrategien der Umweltverwaltung. Die Frage, ob und inwieweit fehlerhaftes Verhalten von Amtsträgern in diesem Bereich durch die Tatbestände des Strafrechts erfaßt wird, ob dies angemessen geschieht oder ob Defizite bestehen, die zu gesetzgeberischen Reformen drängen, wird daher seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Arbeit deckt die Schwächen der bestehenden Gesetzeslage zur Strafbarkeit von Amtsträgern und der strafrechtsdogmatischen Lösungsversuche auf und macht die daraus folgenden Schwierigkeiten in der Praxis deutlich. Sie faßt die in der Literatur dargestellten Lösungsvorschläge zusammen und unterzieht sie einer kritischen Würdigung. Als Konsequenz der aufgezeigten Defizite wird die Schaffung eines Tatbestandes der Amtsträgerstrafbarkeit gefordert und ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt.
Autorenporträt
Die Autorin: Sabahat Gürbüz, geboren 1968 in Hatay-Antakya/Türkei, übersiedelte 1972 in die Bundesrepublik Deutschland und studierte nach Abschluß der Fachoberschulreife und Fachhochschulreife von 1987 bis 1992 Rechtswissenschaft an der Universität Bonn. Nach dem ersten Staatsexamen 1992 war sie bis 1993 als Referentin im Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages tätig. Im Anschluß daran arbeitete sie als wissenschaftliche Hilfskraft und Korrekturassistentin an der juristischen Fakultät Bonn. Von 1993 bis 1994 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Referentin in der Arbeitsgruppe 3. Untersuchungsausschuß-HIV des Deutschen Bundestages tätig. Seit 1994 ist die Verfasserin Rechtsreferendarin im LG-Bezirk Bonn.