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Eine Sterilisation stellt einen gravierenden Eingriff in die eigene Intimsphäre dar, der einer eingehenden Überprüfung der eigenen Wunschvorstellungen und des Wertesystems unterzogen werden sollte. Zwangssterilisation hingegen bedeutet schlichtweg eine Menschenrechtsverletzung. Bis ins Jahr 2001 konnten in Österreich nicht einwilligungs- und einsichtsfähige Personen mit geistiger Behinderung einer (Zwangs-)Sterilisation zum Zweck der Geburtenkontrolle unterzogen werden. Erst durch das 2001 eingeführte Kindschaftsrechtsänderungsgesetz (KindRÄG) ist nun mehr eine Sterilisation von nicht…mehr

Produktbeschreibung
Eine Sterilisation stellt einen gravierenden
Eingriff in die eigene Intimsphäre dar, der einer
eingehenden Überprüfung der eigenen
Wunschvorstellungen und des Wertesystems unterzogen
werden sollte. Zwangssterilisation hingegen bedeutet
schlichtweg eine Menschenrechtsverletzung. Bis ins
Jahr 2001 konnten in Österreich nicht einwilligungs-
und einsichtsfähige Personen mit geistiger
Behinderung einer (Zwangs-)Sterilisation zum Zweck
der Geburtenkontrolle unterzogen werden. Erst durch
das 2001 eingeführte
Kindschaftsrechtsänderungsgesetz (KindRÄG)
ist nun mehr eine Sterilisation von nicht
einwilligungs- und einsichtsfähigen Personen mit
geistiger Behinderung ausgeschlossen bzw. sind die
Kriterien für eine Sterilisation bei einwilligungs-
und einsichtsfähigen Personen mit geistiger
Behinderung erschwert worden. Als Ergänzung zu
Judikatur
und Medizin möchte die vorliegende Diplomarbeit die
Sichtweise und Motivwahl der Betroffenen selbst, der
Menschen mit geistiger Behinderung, mittels einer
qualitativen Untersuchung in das Blickfeld rücken.
Autorenporträt
Teresa Haslinger, geboren 1983 in Linz/Donau, studierte
Pädagogik und Sonder- und Heilpädagogik an der Universität Wien
und arbeitet nach einem Auslandsaufenthalt als Betreuerin für
Menschen mit Behinderung. Nebenbei beschäftigt sie sich mit
Motopädagogik und Deutsch als Fremdsprache. Heute lebt sie in
Wien.