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Die Kernaufgabe des Streitgegenstands im Zivilprozess besteht in einer Rationalisierungs- und Effizienzfunktion. Kurz: Inwieweit gelingt es dem praktizierten Streitgegenstand, zur Zielerreichung beizutragen?
Die nationalen Streitgegenstandstheorien divergieren im Sachverhaltselement. »State of the art« ist die Lebenssachverhalts-Abgrenzung, Faschings »rechtserzeugendem Sachverhalt« fehlt es an ausreichender (prozessualer) Autonomie. Keine Theorie ist jedoch hinsichtlich sämtlicher Verfahrensstadien völlig konsistent. Die Kernpunkttheorie dient demgegenüber rein der Verfahrenskoordinierung.…mehr

Produktbeschreibung
Die Kernaufgabe des Streitgegenstands im Zivilprozess besteht in einer Rationalisierungs- und Effizienzfunktion. Kurz: Inwieweit gelingt es dem praktizierten Streitgegenstand, zur Zielerreichung beizutragen?

Die nationalen Streitgegenstandstheorien divergieren im Sachverhaltselement. »State of the art« ist die Lebenssachverhalts-Abgrenzung, Faschings »rechtserzeugendem Sachverhalt« fehlt es an ausreichender (prozessualer) Autonomie. Keine Theorie ist jedoch hinsichtlich sämtlicher Verfahrensstadien völlig konsistent. Die Kernpunkttheorie dient demgegenüber rein der Verfahrenskoordinierung. Gegenwärtig ist diese definitiv nicht als »echte« Streitgegenstandstheorie zu qualifizieren. Dazu müsste die Wechselbeziehung zwischen Rechtshängigkeitssperre und Anerkennungs(-versagungs-)recht beseitigt werden. Der vom EuGH in der Rechtssache 'Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip' postulierte unionsautonome Rechtskraftbegriff kann zur europäischen »Streitgegenstandsdogmatik« letztlich kaum etwas beitragen.
Autorenporträt
Friedrich Kieweler studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag.iur. 2010, Dr.iur. 2020) und Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien (BSc. 2016). Von 2011 bis 2019 war er als Universitätsassistent am Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung der Universität Wien tätig. Seit 2019 ist er Rechtsanwaltsanwärter in Wien. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen Schiedsgerichtsbarkeit, Zivilverfahren und Zwangsvollstreckung sowie Handels- und Vertriebsrecht. Als Einjährig-Freiwilliger absolvierte er eine Infanterie-Offiziersausbildung und ist bis heute als Milizoffizier (Dienstgrad Oberleutnant) beim Österreichischen Bundesheer aktiv.