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Durch Verordnung vom 13. September 1996 (Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs - EAK-Verordnung [EAKV]) hat die Bundesregierung aufgrund des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) den Europäischen Abfallkatalog eingeführt. Er bildet die Grundlage für die in den Anlagen der Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (BestüVAbfV) aufgeführten Abfallverzeichnisse. Nach 2 Abs. 2 der EAKV sind behördliche Entscheidungen, insbesondere Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen, sowie…mehr

Produktbeschreibung
Durch Verordnung vom 13. September 1996 (Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs - EAK-Verordnung [EAKV]) hat die Bundesregierung aufgrund des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) den Europäischen Abfallkatalog eingeführt. Er bildet die Grundlage für die in den Anlagen der Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (BestüVAbfV) aufgeführten Abfallverzeichnisse. Nach 2 Abs. 2 der EAKV sind behördliche Entscheidungen, insbesondere Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen, sowie Entsorgungsnachweise zum 1. Januar 1999 auf die Abfallschlüssel und -bezeichnungen des Europäischen Abfallkataloges umzustellen. Die Neufassung wurde aufgrund der Zuordnungssystematik der EAKV und der Erweiterung der BestbüAbfV um Abfallarten erforderlich, die im EAK nicht enthalten sind. Diese sind mit D1 bzw. D2 gekennzeichnet und gelten nur im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Der vorliegende Umsteigekatalog ist eine wichtige Vollzugshilfe und erleichtert die Einführung und dient als Orientierungs- bzw. Entscheidungshilfe für alle verantwortlichen Fachkräfte, die sich mit der Entsorgung von Abfällen befassen müssen.