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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13,35, Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha, Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Bürger kennen die Begriffe "Terrorismus" oder "Folter" nuraus den allabendlichen Nachrichten. Bei diesen Nachrichtenhandelt es sich jedoch meist um Vorfälle aus weit entferntenRegionen: terroristische Anschläge im Nahen Osten,Flugzeugentführungen in den Vereinigten Staaten, Folter in AbuGhraib oder auf Guantamano Bay. Solche Szenarien sind inDeutschland kaum vorstellbar und doch…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13,35, Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha, Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Bürger kennen die Begriffe "Terrorismus" oder "Folter" nuraus den allabendlichen Nachrichten. Bei diesen Nachrichtenhandelt es sich jedoch meist um Vorfälle aus weit entferntenRegionen: terroristische Anschläge im Nahen Osten,Flugzeugentführungen in den Vereinigten Staaten, Folter in AbuGhraib oder auf Guantamano Bay. Solche Szenarien sind inDeutschland kaum vorstellbar und doch wäre es durchaus möglich,dass so etwas auch bei uns passieren könnte. In der heutigen Zeitspielen Kriege für die Bundesrepublik Deutschland so gut wiekeine Rolle mehr. Doch Staaten und Volksgruppen, welche sichangegriffen und unterdrückt fühlen, haben längst die Methoden desTerrorismus für sich entdeckt. Die Anschläge am 11. September2001 in New York und am 07. Juli 2005 in London haben gezeigt,dass Terrorismus eben nicht vor Ländergrenzen halt macht, unddass das sonst so sichere und friedliche Europa vor solchenAngriffen nicht immer sicher ist. Aber es muss nicht immerTerrorismus sein, viel öfter kam es in der Vergangenheit schon zuEntführungen und Geiselnahmen im Bundesgebiet. Die Motivesind sehr unterschiedlich, aber viel wichtiger ist es, wie manreagiert. Sofort werfen sich Fragen auf wie: "Darf man einenGeiselnehmer erschießen, um das Leben der Geiseln zu retten?"oder "Darf man das Mittel der Folter anwenden, um das Versteckeiner entführten Person zu erfahren?".Genau das sind die Fragen der Zulässigkeit des finalenRettungsschusses und des "finalen Rettungsfoltern". Die Arbeit istin diese beiden Problemfelder gegliedert, wobei versucht wurde,eine Parallelität im Aufbau zu gewährleisten, um am Ende einenVergleich beider Themengebiete zu erhalten. Beide Problemfelderwerden anhand realer Vorfälle erläutert.