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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, , Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird auf die Themen Personalsachbearbeitung mithilfe einer Personalakte, das Personalentgelt, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und die rechtliche Standardisierung von Arbeitsverhältnissen durch Tarifverträge sowie die Personalabrechnung eingegangen.Die Personalakte ist entsprechend dem § 106 BBG (Bundesbeamtengesetz) ein juristisch klar definierter Begriff, welcher den Inhalt der Personalakte definiert und folgende Punkte beinhaltet: die Sammlung…mehr

Produktbeschreibung
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, , Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird auf die Themen Personalsachbearbeitung mithilfe einer Personalakte, das Personalentgelt, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und die rechtliche Standardisierung von Arbeitsverhältnissen durch Tarifverträge sowie die Personalabrechnung eingegangen.Die Personalakte ist entsprechend dem § 106 BBG (Bundesbeamtengesetz) ein juristisch klar definierter Begriff, welcher den Inhalt der Personalakte definiert und folgende Punkte beinhaltet: die Sammlung von Urkunden und sonstigen Schriftstücken (einschließlich Fotos, Briefen, Tabellen und handschriftlichen Notizen), die persönliche und dienstliche Verhältnisse betrifft, die in engem sachlogischen Verhältnis zum Dienstverhältnis steht, die in beliebiger Form gespeichert sein kann (beispielsweise in klassischer Papierform oder in digitaler oder elektronischer Form über einen PC), die an beliebigen Orten auch verteilt geführt werden darf, die aber dem Mitarbeiter auf Wunsch völlig transparent und einsichtig zu machen ist (siehe hierzu auch die gesetzliche Rechtsgrundlage für Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer aus § 83Abs.1 Satz 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) zur uneingeschränkten Einsichtnahme ihrer eigenen Personalakte) und dem § 107 BBG, welcher die Zugangsberechtigung zur Personalakte klärt. Denn nicht jede Person innerhalb einer Behörde bzw. Betriebs darf sich aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Zugang zu den sensiblen Personaldaten verschaffen.
Autorenporträt
Dipl.-Kfm. (FH) Jörg Löschmann M.A., M.A.E., wurde 1971 in Stolberg im Rheinland geboren. Nach seinem Erststudium Wirtschaftsrecht an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach schloss Jörg Löschmann ein zweites Studium im Studiengang Personalentwicklung an der TU Kaiserslautern mit dem akademischen Grad Master of Arts im Jahr 2011 erfolgreich ab. Im Jahr 2018 folgte der erfolgreiche akademische Abschluss zum Master of Advanced Studies in Applied Ethics an der WWU Münster. Jörg Löschmann ist bereits seit einigen Jahren beruflich in verschiedenen Funktionen im Personalmanagement und als Lehrbeauftragter an Fachhochschulen und verschiedenen Bildungsträgern tätig. Zudem engagiert er sich ehrenamtlich in den Prüfungsausschüssen für den Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau an den Industrie- und Handelskammern in Aachen und München sowie in der Weiterbildungsqualifizierung zum/r Personalfachkaufmann/-frau (IHK) in Aachen.