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Eugen Ehrlichs anlässlich der Wiederkehr seines 150. Geburtstags (*1862) und seines 90. Todesjahres († 1922) zu gedenken, war uns ein Bedürfnis; es ist aber auch eine wissenschaftliche Notwendigkeit, da Ehrlich eine jener raren Persönlichkeiten der Wissenschaftsgeschichte des Rechts ist, die Großes und Bleibendes geleistet haben. Ehrlichs Denken, das heute vielfach verdrängt und vergessen ist, halten wir in Innsbruck nicht erst seit kurzem hoch. Die Ergänzung herkömmlicher Rechtsdogmatik durch Rechtstatsachenforschung hat schon Franz Gschnitzer gefördert. Zu den beiden Ehrlichdaten des…mehr

Produktbeschreibung
Eugen Ehrlichs anlässlich der Wiederkehr seines 150. Geburtstags (*1862) und seines 90. Todesjahres († 1922) zu gedenken, war uns ein Bedürfnis; es ist aber auch eine wissenschaftliche Notwendigkeit, da Ehrlich eine jener raren Persönlichkeiten der Wissenschaftsgeschichte des Rechts ist, die Großes und Bleibendes geleistet haben. Ehrlichs Denken, das heute vielfach verdrängt und vergessen ist, halten wir in Innsbruck nicht erst seit kurzem hoch. Die Ergänzung herkömmlicher Rechtsdogmatik durch Rechtstatsachenforschung hat schon Franz Gschnitzer gefördert. Zu den beiden Ehrlichdaten des vergangenen Jahres – Geburts- und Todesjahr – tritt 2013, kaum weniger bedeutend, das 100-Jahr-Jubiläum des Erscheinens seines Hauptwerks, der „Grundlegung der Soziologie des Rechts“. Auch daran soll erinnert werden. Aus diesen Gründen ist der nunmehr 5. Tagungsband zur Rechtstatsachenfoschung – Heute“ ausschließlich dem Werk Eugen Ehrlichs gewidmet.