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Zum Werk Dieser Grundriss behandelt sowohl das Erkenntnis- als auch das Zwangsvollstreckungsverfahren. Dabei ist er ganz auf die Bedürfnisse der Studierende zugeschnitten, die im Ersten Staatsexamen lediglich die Grundzüge des Zivilverfahrens beherrschen müssen. Sowohl die Darstellung als auch die bewährten Einstiegsfälle, die exakt auf ein konkretes Rechtsproblem zugeschnitten sind, schulen das Verständnis für das prozessuale Denken. - Vorteile auf einen Blick - das gesamte Zivilprozessrecht in einem Band - zahlreiche kurze Einstiegsfälle - Grafiken und Übersichten. Zur NeuauflageDie 10.…mehr

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Produktbeschreibung
Zum Werk
Dieser Grundriss behandelt sowohl das Erkenntnis- als auch das Zwangsvollstreckungsverfahren. Dabei ist er ganz auf die Bedürfnisse der Studierende zugeschnitten, die im Ersten Staatsexamen lediglich die Grundzüge des Zivilverfahrens beherrschen müssen. Sowohl die Darstellung als auch die bewährten Einstiegsfälle, die exakt auf ein konkretes Rechtsproblem zugeschnitten sind, schulen das Verständnis für das prozessuale Denken.
- Vorteile auf einen Blick
- das gesamte Zivilprozessrecht in einem Band
- zahlreiche kurze Einstiegsfälle
- Grafiken und Übersichten.
Zur NeuauflageDie 10. Auflage ist grundlegend überarbeitet und gestrafft. Zu berücksichtigen waren zahlreiche Aktivitäten des Gesetzgebers auf nationaler und europäischer Ebene. Eingearbeitet wurden insbesondere die FGG-Reform und Änderungen im Zwangsvollstreckungsrecht (etwa die Reform des Kontopfändungsschutzes und das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung).
Zum Autor
Wolfgang Lüke hat in Dresden den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Notarrecht und Rechtsvergleichung inne. Seine Forschungsschwerpunkte sind das Insolvenz-, Zivilprozess-, Erb- und Sachenrecht. Zugleich lehrt er an der Dresden International University.
Zielgruppe
Für Studierende und Referendare.
Autorenporträt
Professor Dr. Wolfgang Lüke, LL.M., ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Notarrecht und Rechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät der TU Dresden. Von 1996 bis 2008 war er am Oberlandesgericht Dresden Richter im Nebenamt und gehörte dem für das Insolvenzrecht zuständigen Senat an. Von 2009 bis 2011 war er als Rechtsanwalt in München tätig.