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Lange Zeit glaubte die Rechtswissenschaft, sie müsse sich mit dem Verhältnis von Recht und Wissen nicht näher beschäftigen. Durch die klare Trennung von Tatsachen- und Rechtsfragen schien das Problem geklärt. Doch seit einigen Jahren wird immer intensiver über die Thematik einer "kognitiven Dimension des Rechts" diskutiert. Gefordert wird einerseits, jene Trennung von Tatsachen- und Rechtsfragen aufzuheben, weil das Recht die für seine Anwendung erforderliche Wissensbasis selbst (mit-)bestimmt. Andererseits soll die Trennung zugleich - aus ihrerseits normativen, vor allem…mehr

Produktbeschreibung
Lange Zeit glaubte die Rechtswissenschaft, sie müsse sich mit dem Verhältnis von Recht und Wissen nicht näher beschäftigen. Durch die klare Trennung von Tatsachen- und Rechtsfragen schien das Problem geklärt. Doch seit einigen Jahren wird immer intensiver über die Thematik einer "kognitiven Dimension des Rechts" diskutiert. Gefordert wird einerseits, jene Trennung von Tatsachen- und Rechtsfragen aufzuheben, weil das Recht die für seine Anwendung erforderliche Wissensbasis selbst (mit-)bestimmt. Andererseits soll die Trennung zugleich - aus ihrerseits normativen, vor allem legitimationstheoretischen Gründen - erhalten bzw. restituiert werden. Die Beiträge dieses Bandes nehmen diese Fragestellung auf und gehen ihr weiter nach.Mit Beiträgen vonProf. Dr. Dr. Ino Augsberg; Prof. Dr. Dr. Burkhard Josef Berkmann; Prof. Dr. Christian Bumke; PD Dr. Peter Collin; Prof. Dr. Thomas Duve; Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, LL.M.; Prof. Dr. Nils Jansen; Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold; Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Ladeur; Dr. Katharina Reiling; Johannes Schmees; Prof. Dr. Wolfgang Schulz; Prof. Dr. Margrit Seckelmann; Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute; Prof. Dr. Wolfgang van den Daele und Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Vesting."Wir leben in einer Zeit des intensiven Kampfes um Wissen, Autorität, Expertise - und sind auf interdisziplinäre Forschung dazu umso dringender angewiesen. Hier finden sich dazu wichtige Impulse." Prof. Dr. Susanne Baer, Professur für Öffentliches Recht & Geschlechterstudien an der Humboldt Universität zu Berlin und Richterin des Bundesverfassungsgerichts