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Rechtliche Probleme im Alltag gibt es wie Sand am Meer: Der Streit mit dem Vermieter, der Ärger mit dem Verkäufer, Pfusch am Bau oder der unterhaltssäumige Ex-Partner. Wer hier seine Rechte kennt, ist besser gewappnet. Denn häufig ist es gerade der erste Schritt, der den Grundstein für den Ausgang der Streitigkeit legt. WISO Mein Recht bietet einen Überblick über die vielen Fragen, die den Verbraucher tagtäglich beschäftigen. Wer rechtliche Probleme hat, für den leistet er "erste Hilfe", und verständlich geschrieben bietet er eine Orientierung im dichten Dschungel der unverständlichen Gesetze. …mehr

Produktbeschreibung
Rechtliche Probleme im Alltag gibt es wie Sand am Meer: Der Streit mit dem Vermieter, der Ärger mit dem Verkäufer, Pfusch am Bau oder der unterhaltssäumige Ex-Partner. Wer hier seine Rechte kennt, ist besser gewappnet. Denn häufig ist es gerade der erste Schritt, der den Grundstein für den Ausgang der Streitigkeit legt. WISO Mein Recht bietet einen Überblick über die vielen Fragen, die den Verbraucher tagtäglich beschäftigen. Wer rechtliche Probleme hat, für den leistet er "erste Hilfe", und verständlich geschrieben bietet er eine Orientierung im dichten Dschungel der unverständlichen Gesetze.
Autorenporträt
Sigrid Born, geb. 1969, studierte Rechtswissenschaften in Mannheim und Heidelberg. Seit 1996 erstellt sie Fernsehbeiträge und istAutorin diverser Rechtsratgeber, Chefredakteurin der Zeitschrift 'WISO-Magazin', Rechtsanwältin und Mutter von zwei Söhnen.
Rezensionen
Alltagsberater
Das ist ein Ratgeber für Kunden und Verbraucher, die auf 300 Seiten einen Einblick erhalten wollen, was der Alltag an Überraschungen bringen kann (aber nicht muss): am Arbeitsplatz und auf der Straße, in der Familie und auf Reisen, beim Einkauf oder beim Besuch des Handwerkers. Wer seine Rechte kennt, ist eben besser gewappnet.
Verbraucherschutz
Aktuell gehen die Rechtsanwältinnen Born/Wirth auf gesetzliche Neuregelungen vor allem im Verbraucherschutz ein. Das gilt zum Beispiel für die Informationspflichten bei Verträgen, die über das Internet abgeschlossen werden. Kommt der Verkäufer diesen Pflichten nicht nach, kann der Kunde den Vertrag noch bis zu sechs Monate nach Abschluss widerrufen. Bei Verjährungen hat sich seit Jahresbeginn 2002 für Verbraucher einiges positiv geändert. So muss bei gebrauchter Ware (z.B. einem Auto) der Händler zwei Jahre für Mängel aufkommen. Das neue Gewährleistungsrecht greift übrigens auch im Fall einer fehlerhaften, unverständlichen oder unbrauchbaren Montageanleitung, die einem Produkt beiliegt. Sie gilt als Mangel und führt zur Haftung des Verkäufers.
Streitlust
Das Buch ist sicher nicht geschrieben für Leute, die nach jeder Urlaubsreise in der so genannten Frankfurter Tabelle nachschauen, wie viel Prozent Preisminderung sie verlangen können, weil die Strandliegen fehlten. Und wer Mietminderung beantragt, weil Tauben am Haus nisten und sich auf das Aktenzeichen eines entsprechenden Urteils des Gerichts in Z. bezieht, muss wissen, dass das Gericht in A. diesen Fall ganz anders sehen und beurteilen kann.
(Roland Große Holtforth, literaturtest.de)
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