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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1.7, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wurde eingehend der Unterschied zwischen der deutschenRechtsform der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) und der britischenRechtsform der Company limited by shares (kurz "Ltd.") dargestellt. Unter eingehenderBeleuchtung der durch das MoMiG seit November 2008 verursachtenVeränderungen konnten die für die Gründung und Führung einer GmbH, UG(haftungsbeschränkt) und Ltd. erforderlichen Rahmenbedingungen herausgearbeitetwerden.Auf der…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1.7, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wurde eingehend der Unterschied zwischen der deutschenRechtsform der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) und der britischenRechtsform der Company limited by shares (kurz "Ltd.") dargestellt. Unter eingehenderBeleuchtung der durch das MoMiG seit November 2008 verursachtenVeränderungen konnten die für die Gründung und Führung einer GmbH, UG(haftungsbeschränkt) und Ltd. erforderlichen Rahmenbedingungen herausgearbeitetwerden.Auf der Grundlage einer vergleichenden Betrachtung des Gründungsprozesseszeigten sich für die Ltd. deutliche Vorteile im Beug auf die erforderliche Höhedes aufzubringenden Stammkapitals zum einen und des Zeitrahmens bis zurAufnahme der Geschäftstätigkeit am Gründungssitz zum anderen.Im Bezug auf die Nebenkosten der Firmengründung konnten keine signifikantenUnterschiede gefunden werden, ebenfalls der Zeitrahmen bis zur Eintragungder GmbH bzw. Ltd. in das deutsche Handelsregister wies keine Unterschiedeauf. Jedoch zeigten sich bei der britischen Ltd. gravierende Nachteile im Hinblickauf das Erfordernis der englischen Sprache der notwendigen Dokumente,der Übersetzungsleistung und insbesondere der Bindung an das britischeRechtssystem. Dies alles erfordert in der Regel die Inanspruchnahme von LeistungenDritter und damit verbundenen finanziellen Aufwand bei ohnehin oftmalsschon geringer Eigenkapitalquote.Ergänzend zu den vergleichenden Untersuchungen zwischen GmbH und Ltd.stellte sich heraus, dass der Gesetzgeber mit der "Unternehmergesellschafthaftungsbeschränkt" (UG-haftungsbeschränkt) eine Rechtsform geschaffen hat,die die Vorzüge der britischen Ltd. (niedriges Stammkapital) mit den Vorzügender deutschen GmbH (alleinige Bindung an das deutsche Rechtssystem) verbindet.Unter der besonderen Berücksichtigung der Automobil- sowie ihrer Zulieferindustriezeigte sich eine deutliche Präferenz der Unternehmen für wirtschaftlichstabile und rechtlich durchschaubare Organisationsstruktur ihrer Zulieferer bzw.Subunternehmer. Es stellte sich heraus, dass der hohe Verknüpfungsgrad unddie negativen Erfahrungen insbesondere der letzten 12 Monate viele Firmen vorGeschäftspartnern zurückschrecken lassen, deren rechtliche und wirtschaftlicheSituation nicht überzeugend ist und eine langfristig zuverlässige Kooperationerwarten lässt. Gerade an diesen Kriterien mangelt es Firmen in der Rechtsformder britischen Ltd. nach Einschätzung einer deutlichen Mehrheit deutscherFührungskräfte.