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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für Verwaltungswissenschaft), Veranstaltung: Verwaltungslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Hergang der AnalyseDas Ziel dieser Arbeit besteht darin, die wesentlichen Merkmale und Unterschiede der Organisationstypen deutscher Gemeindeordnungen an ausgewählten Beispielen herauszustellen. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf den Zeitraum von 1945 bis circa 1980 gelegt. Die Entwicklungen in der sowjetischen Besatzungszone…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für Verwaltungswissenschaft), Veranstaltung: Verwaltungslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Hergang der AnalyseDas Ziel dieser Arbeit besteht darin, die wesentlichen Merkmale und Unterschiede der Organisationstypen deutscher Gemeindeordnungen an ausgewählten Beispielen herauszustellen. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf den Zeitraum von 1945 bis circa 1980 gelegt. Die Entwicklungen in der sowjetischen Besatzungszone sollen nicht betrachtet werden. Bei der folgenden Darstellung wird von vier Grundtypen der Gemeindeverfassungen ausgegangen (Magistratsverfassung, Süddeutsche Ratsverfassung, Norddeutsche Ratsverfassung, Bürgermeisterverfassung), wobei die drei erstgenannten den Schwerpunkt der Betrachtungen bilden. Bei der Analyse der Kommunalverfassungen werden die Hauptorgane der Gemeinde genannt und deren Aufgabenbereich kurz umrissen. Im Zuge dieser Betrachtung soll die Frage geklärt werden, wie die Entscheidungsbefugnisse zwischen den Organen verteilt sind. Dabei wird zwischen monistischen (Erstzuständigkeit eines Organs) und dualistischen (zwei Organe erstzuständig) Verfassungen unterschieden. In einem weiteren Punkt dieser Arbeit geht es um die Organisation der Verwaltungsspitze. Hierbei ist die Frage zu klären, ob die Verwaltungsleitung kollegial (Verwaltung durch ein Kollegium) oder monokratisch (Verwaltung durch eine Person) organisiert ist. Zusätzliches Erkenntnisinteresse besteht hinsichtlich der Vereinigung bzw. Trennung von Ratsvorsitz und Verwaltungsleitung (Einköpfigkeit bzw. Zweiköpfigkeit) in einem Organ und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Kommunalpolitik. Bei der Analyse der Gemeindeordnungen ist zu beachten, dass sich hinter Bezeichnungen wie beispielsweise der des Bürgermeisters oft völlig verschiedene Ämter und Aufgaben verbergen. Während der Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen Vorsitzender der Gemeindevertretung ist, steht er in Hessen an der Verwaltungsspitze. Auf die vielfältigen Reformen ab 1990 soll in der Schlussbemerkung verwiesen werden.