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An den Wertminderungsvorschriften des IAS 39 für finanzielle Vermögenswerte, die nach der IFRS-Rechnungslegung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet werden, wird bereits seit ihrer Einführung im Jahr 2003 erhebliche Kritik geübt. Daher hat sich der IASB dazu entschlossen, die Wertminderungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte der Kategorie ¿Fortgeführte Anschaffungskosten¿ neu zu regeln. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat der IASB mit dem ED/2009/12 und dem Ergänzungsentwurf zum ED/2009/12 zwei Vorschläge veröffentlicht, die der Verfasser zum Anlass nimmt, um die anhand…mehr

Produktbeschreibung
An den Wertminderungsvorschriften des IAS 39 für finanzielle Vermögenswerte, die nach der IFRS-Rechnungslegung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet werden, wird bereits seit ihrer Einführung im Jahr 2003 erhebliche Kritik geübt. Daher hat sich der IASB dazu entschlossen, die Wertminderungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte der Kategorie ¿Fortgeführte Anschaffungskosten¿ neu zu regeln. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat der IASB mit dem ED/2009/12 und dem Ergänzungsentwurf zum ED/2009/12 zwei Vorschläge veröffentlicht, die der Verfasser zum Anlass nimmt, um die anhand dieser Vorschläge vermittelten Informationen hinsichtlich ihrer Entscheidungsnützlichkeit für die IFRS-Abschlussadressaten zu analysieren, wobei er die Eignung von Credit-Default-Swap-Prämien als zusätzliche Informationsquelle für die im Rahmen des Expected-Loss-Modells zu ermittelnde Kreditverlustschätzung ebenfalls untersucht.
Autorenporträt
Alexander Olbrich wurde 1984 in Münster geboren. Sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster schloss er im November 2008 als Diplom-Kaufmann ab. Im Januar 2009 begann er seine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung (IRW) der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch. Im Januar 2012 erfolgte die Promotion zum Dr. rer. pol.