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Seit mehr als 20 Jahren versucht die Europäische Union ein europäisches Privatrecht für alle Mitgliedsstaaten einzuführen. Mit dem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht (GEKR) hat die Europäische Kommission am 11.10.2011 nun einen Vorschlag für ein optionales Kaufrecht vorgelegt. Dieses soll das Vertragsrecht europaweit vereinheitlichen und den Handel in der Europäischen Union fördern. Diese Arbeit betrachtet den Fall der Rückabwicklung auf Grund von Verschlechterung oder Untergang. Sie geht anhand eines Vergleichs mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf Probleme und Interpretationsschwierigkeiten…mehr

Produktbeschreibung
Seit mehr als 20 Jahren versucht die Europäische Union ein europäisches Privatrecht für alle Mitgliedsstaaten einzuführen. Mit dem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht (GEKR) hat die Europäische Kommission am 11.10.2011 nun einen Vorschlag für ein optionales Kaufrecht vorgelegt. Dieses soll das Vertragsrecht europaweit vereinheitlichen und den Handel in der Europäischen Union fördern. Diese Arbeit betrachtet den Fall der Rückabwicklung auf Grund von Verschlechterung oder Untergang. Sie geht anhand eines Vergleichs mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf Probleme und Interpretationsschwierigkeiten ein. Im Rahmen dessen werden die Regelungen zur Gefahrentragung sowie zum Wertersatz betrachtet.
Autorenporträt
Lars Osterhues, geboren 1990, studiert an der Universität Augsburg Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Die vorliegende Arbeit wurde im September 2012 als Bachelorarbeit am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsgeschichte der Juristischen Fakultät Augsburg eingereicht.